Rat und Stadtbezirksräte
15.09.2020 - 4.4.1 Änderungsantrag zu Ö4.4 (20-14100): Nachnutzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Möller, MathiasÄnderungsantrag zu Ö4.4 (20-14100)
- Datum:
- Di., 15.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zur ursprünglichen Version des Antrages liegt eine Stellungnahme vor, die Herrn Möller zu der Anmerkung veranlasst, es sei inakzeptabel, durch Hinweis auf fehlende Mittel Ideen zu stoppen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Ende August die Machbarkeitsstudie für den Großen Hof angestoßen worden ist. Zur Rückfrage, was "ISV" bedeutet, teilt die Verwaltung mit, dass es sich um die Abürzung für ein Investitionssteuerungsverfahren handelt.
Herr Walz vertritt die Auffassung, dass der Antrag von Herrn Möller zu früh kommt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtbezirksrat Innenstadt bittet die Verwaltung, mit der Eigentümerin des Gebäudes „GALERIA Karstadt Kaufhof" (Bohlweg 72) in Kontakt zu treten, um die Möglichkeit einer (Teil-)Nachnutzung des genannten Standortes für die neue, zentrale Musikschule in Braunschweig zu sondieren.
Bei positiver Resonanz der Eigentümerin soll der Standort in die momentan laufenden Standortuntersuchungen der Stadt mit einbezogen werden und eine Machbarkeitsanalyse erstellt werden, die die technische, wirtschaftliche und zeitliche Umsetzung der Idee darstellt. Die Machbarkeitsstudie ist dem Stadtbezirksrat sowie ggf. den weiteren städtischen Gremien vorzustellen.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind auch weitere, ergänzende Nutzungsmöglichkeiten neben der Musikschule mit einzubeziehen. Dafür ist eine Bedarfsanalyse an Räumlichkeiten z. B. für Partner wie die Volkshochschule, umliegende allgemeinbildende Schulen, Braunschweiger Vereine sowie die Kunst- und Kulturszene in Braunschweig durchzuführen, die dann in das Gesamtkonzept mit einfließt.
