Rat und Stadtbezirksräte
22.01.2020 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mi., 22.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
DS 20-12492 - Bürgerbefragung zum Freiraumentwicklungskonzept
Die Mitteilung ist den Stadtbezirksratsmitgliedern am 21. Januar 2020 zugegangen.
Die Bezirksgeschäftsstelle hat den Bezirksratsmitgliedern die Namen der bislang geehrten Ehrenamtlichen anlässlich des Vereins- und Initiativentreffens übermittelt
- soweit dies nachvollziehbar war (E-Mail vom 5. Dezember 2019).
Am 19. Dezember 2019 wurden die Bezirksratsmitglieder per E-Mail darüber informiert, dass die öffentliche Auslegung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Zeitraum vom 30. Dezember 2019 bis 28. Januar 2020 erfolgt.
Terminänderungen für Sitzungen
Im Einvernehmen mit Frau Bezirksbürgermeisterin Hahn wurde der ursprünglich für den 17. Juni 2020 vorgesehene Termin um eine Woche nach hinten verschoben. Die Sitzung findet jetzt am 24. Juni 2020 statt.
Nachdem die Terminleiste für die Haushaltsberatungen bekanntgegeben wurde, muss der ursprünglich für den 22. September 2020 vorgesehene Beratungstermin im Stadtbezirksrat Östliches Ringgebiet vorgezogen werden. Die Sitzung findet nunmehr am 16. September 2020 statt.
Am 19. Dezember 2019 haben die Stadtbezirksratsmitglieder die Veranstaltungsdokumentation und die Präsentation im Zusammenhang mit „Denk dein Nachbarschaftszentrum“ erhalten.
Am 27. und 29. Januar 2020 findet ein Workshop zum Hochwasserschutz an Wabe und Schunter statt, zu dem der Wasserverband Weddel-Lehre einlädt. Die Stadtbezirksratsmitglieder wurden am 15. Januar 2020 darüber informiert.
Herr Loeben hatte sich in den vergangenen Sitzungen mehrfach nach der Zulässigkeit eines Flohmarktes am 22. September 2019 in der Fasanenstraße erkundigt. Hierzu hat die Verwaltung mitgeteilt, dass ein Straßenflohmarkt nur dann der Festsetzung nach der Gewerbeordnung bedurft hätte, wenn dort gewerbliche Händler verkauft hätten. Hierfür liegen der Verwaltung jedoch auch nachträglich keine Hinweise vor. Gemäß Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 18. Dezember 2018 benötigen nicht gewerblich organisierte Märkte, die ausschließlich für nicht gewerbliche Anbieter veranstaltet werden und gemeinnützigen Zwecken dienen, keiner Genehmigung nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz. Ob hier eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich gewesen wäre und erteilt wurde, muss bei der dafür zuständigen Abteilung erfragt werden. Die Bezirksgeschäftsstelle hat Entsprechendes veranlasst. Herr Loeben weist darauf hin, dass sich zumindest ein Gewerbetreibender an diesem Flohmarkt durch die Öffnung seines Geschäfts beteiligt hat.
