Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.09.2020 - 8 Bebauungsplan "Watenbüttel/Celler Heerstraße", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Man einigt sich auch hier, dass Frau Dirks nur Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates beantwortet.

 

Herr Labitzke bittet um Auskunft, wo im Stadtbezirk ebenfalls noch die Gefahr des Baus von Spielhallen bestehe und was der Stadtbezirksrat präventiv tun könne.

 

Frau Wilimzig-Wilke bittet um Mitteilung, wie der Stadtbezirksrat bordellartige Betriebe verhindern könne.

 

Frau Dirks betont, es gebe mehrere hunderte Bebauungspläne in Braunschweig, die man aus personellen Gründen gar nicht alle überarbeiten könne. Daher würde man immer nur bei einem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer Spielhalle reagieren, eventuell mit einem neuen Bebauungsplan.

 

Bei den Bordellen, die nicht als sogenannte Vergnügungsstätten gelten, sei es ein Problem, sie zu verhindern. Da sie bauplanungsrechtlich als Gewerbebetriebe eingestuft seien, könne man sie nicht einfach aus einem Gewerbebetireb ausschließen.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

„1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Watenbüttel/Celler Heerstraße", WT 55, sowie der  Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Watenbüttel/Celler Heerstraße", WT 55, vom 17. März 2020 wird für die in Anlage 7 dargestellten Flächen aufgehoben."

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

ungeändert beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise