Rat und Stadtbezirksräte
08.09.2020 - 7 Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Kornblum
- Datum:
- Di., 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NkomVG)
1. Dem Vorschlag zur Aufteilung des Stadtgebietes in zwölf Stadtbezirke wird gefolgt. Über die
namentliche Bezeichnung zusammengelegter Stadtbezirke wird zu einem späteren Zeitpunkt
gesondert entschieden.
- Die SPD-Fraktion sowie die CDU/FDP-Gruppe begrüßen die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig zur Neuordnung und Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirksräte (STBR) auf künftig 12 STBR. Die Zusammenlegung kann eine Chance sein, durch Weiterfassung der räumlichen Zuständigkeiten mehr Einfluss zu nehmen und die bezirklichen Belange damit schlagkräftiger auch gegenüber dem Rat der Stadt vertreten zu können. Durch die Zusammenlegung und damit einhergehend die Reduktion der Anzahl der Mitglieder in den STBR können jedoch auch Risiken entstehen: Größere STBR bedeuten laut Vorlage der Verwaltung weniger STBR-Mitglieder. Weniger STBR-Mitglieder müssen mehr Arbeit leisten, um weiterhin als Ansprechpartner und Vertreter der Bürger vor Ort fungieren zu können. Um dieses verdichtete Arbeitspensum von Ehrenamtlichen einerseits noch leistbar zu machen und andererseits die Arbeit der STBR attraktiver zu gestalten, um die Menschen wieder stärker für eine Mitarbeit in der Kommunalpolitik vor Ort im Bezirk zu begeistern, sehen wir die Verwaltung aufgefordert, eine weitere Vorlage zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ehrenamtlichen zu erstellen. Diese soll zeitnah, rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2021 im Rat zur Abstimmung gebracht werden. Geprüft bzw. berücksichtigt werden mögen im Besonderen folgende Eckpunkte:
- Bürgernähe darf nicht verloren gehen. Die Bezirksgeschäftsstellen bleiben in der heutigen Form daher erhalten. Die personelle Ausstattung der Bezirksgeschäftsstellen bleibt mindestens erhalten. (siehe gesonderter, konkreter Antrag für die Bezirksgeschäftsstelle Nord in Wenden)
- Um bei gestiegenem Arbeitsaufwand den Anforderungen gerecht werden zu können werden künftig in allen Bezirken statt eines Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters / einer Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin zwei Stellvertreter/innen gewählt. Die Bezirksbürgermeister/innen sowie beide Stellvertreter/innen sollen – sofern möglich – verschiedenen Parteien angehören.
- Die sogenannten Oberbürgermeister-Sprechstunden in den Bezirken werden wiederaufgenommen, und zwar unter Beteiligung des jeweiligen Bezirksrates.
- Die Sitzungen der Stadtbezirksräte in denjenigen Bezirken, zu denen mehrere Ortsteile gehören, werden – anlassgemäß – in den verschiedenen Ortsteilen abgehalten, ohne dass es eine feste Regelung dafür geben muss.
- Über die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte – nicht nur in den neu zu bildenden größeren Einheiten – sollte noch einmal ein Abgleich des NKomVG mit der Hauptsatzung der Stadt BS erfolgen. Ggf. könnten die STBR mit weiteren Rechten ausgestattet werden, um die Arbeit vor Ort aufzuwerten und attraktiver zu machen.
- Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die künftigen neuen, größeren Stadtbezirke über ÖPNV-Verbindungen verfügen, die ein Zusammenwachsen der neuen Ortsteile zum neuen Bezirk und ein Zusammenkommen der Menschen erleichtern. (siehe gesonderter, konkreter Antrag für den Stadtbezirk „NEU 322“)
2. Die als Anlage beigefügte Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Braunschweig wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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284,6 kB
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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