Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.09.2020 - 6 Ausbaukonzept für die Erschließungsstraßen in W...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pottgießer vom Fachbereich 66, Tiefbau und Verkehr, trägt zur Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

Die heutigen Sickerschächte für das Niederschlagswasser, die sich in dem Wohngebiet befinden, könnten nicht mehr saniert werden, da sie nach heutigem Recht unzulässig seien. Es bliebe damit nur ein Neubau der Regenentwässerung.

Bei der Straßenausbauplanung seien nur die Straßen Lindenstraße/Eichendorffstraße sowie Im Steinkampe miit einem Gehweg mit Hochbord vorgesehen. Die anderen Straßen in dem Gebiet sollen demnach verkehrsberuhigt ausgebaut werden.

Die Reihenfolge der Straßenausbauten stehe noch nicht fest, da man auf den Neubau der Entwässerung angewiesen sei. Die Straßenausbauten in dem Gebiet könnten sich ohne weiteres auf 10 Jahre verteilen. Da es sich bei den Straßen um einen Grundausbau handele, seien die Baumaßnahmen nach der städtischen Satzung straßenausbaubeitragspflichtig.

Jede einzelne Straße werde nach der Fertigstellung der Planungen im Stadtbezirksrat zur Beschlussfassung gestellt.

 

Frau Mundlos erwidert zu dem Konzept, in den meisten Straßen könne man schon heute aufgrund der aktuellen Situation nur verkehrsberuhigt nutzen. Wenn die Straßen als verkehrsberuhigte Straßen ausgebaut würden, gäbe es nur noch wenige gekennzeichnete Parkflächen. Insbesondere in der Brentanostraße mit 41 Grundstücken und schmalen Reihenhausgrundstücken hätten die Anwohner gar keine Chance, ihr Auto auf dem Grundstück zu parken.

 

Hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge habe sie erhebliche "Magenschmerzen", wenn sie an die vielen alleinstehenden Rentnerinnen und Rentner denke, die gar keinen Kredit mehr bekommen würden.

 

Laut Herrn Pottgießer werde es keinen Anschlusszwang an die neue Niederschlagswasser-kanalisation geben.

 

Frau Mundlos betont weiterhin, dass es für ein Straßenbegleitgrün oder andere Grünflächen in den Straßen gar keinen Platz gebe.

 

Sollte ein Grundstück an 2 Straßen grenzen, die auszubauen seien, so werden diese Grundstückseigentümer jeweils nur zur Hälfte an den beitragspflichtigen Kosten der jeweiligen Straße beteiligt.

Herr Pottgießer ergänzt, dass neuerdings die Möglichkeit bestehe, die Beiträge auf 20 Jahre "verrenten" zu lassen. Damit sollten auch Grundstückseigentümer mit geringen Einkommen nicht gezwungen werden, ihr Grundstück zu veräußern.

 

Herr Gorklo und Herr Friese betonen ebenfalls ihre Ablehnung gegenüber dem Ausbau der Straßen als verkehrsberuhigte Straßen.

 

Die Gruppe CDU/FDP legt einen Änderungsantrag zu dem Tagesordnungspunkt vor, der zur Abstimmung gestellt wird.

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Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)

Dem Ausbaukonzept der Erschließungsstraßen im Bereich Wenden Süd-West entsprechend der Anlage 1 wird zugestimmt."

Dem Ausbaukonzept der Erschließungsstraßen im Bereich Wenden Süd-West wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

1.  Vorrangige Ziele sind – jeweils unter funktionalen Gesichtspunkten:

- Sanierung und Anpassung des bestehenden Abwasserkanalsystems

- Ergänzung um eine Niederschlagswasserentwässerung - ohne Anschlusspflicht

- Sanierung des Straßenaufbaus bzw. der -oberflächen

Das ursprüngliche Konzept verkehrsberuhigter Bereiche wird nicht weiterverfolgt

 

2.  Insbesondere sind die bisherigen Parkmöglichkeiten am Straßenrand beizubehalten, denn               die Wohn- und Lebensqualität in diesem Quartier bemisst sich – nicht nur für junge

 Familien, sondern auch für ältere Menschen – nicht zuletzt an der Verfügbarkeit von

     wohnungsnahem Parkraum.  

 

3.  Die Neuanlage bepflanzten Straßenraums erscheint im gesam­ten Planungsbereich nicht               sinnvoll, da schon jetzt aufgrund des Kleinsiedlungscharakters viel Gartengrün               vorhanden ist und sich im Rahmen der Bebauungsplanung Wenden-West ein               ausgedehnter Grüngürtel westlich anschließen wird.

4.  Die Belange des Lieferverkehrs und von Einsatz- und Transportfahrzeugen (Feuerwehr,               THW, Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) werden berücksichtigt.

5.  Die Umsetzung des Konzeptes ist ab 2021 geplant und wird Straße für Straße erfolgen.               Die Reihenfolge des Ausbaus der Straßen ist sehr stark vom Entwässerungskonzept               abhängig, da für Teilbereiche des Planungsbereiches erst eine Vorflut geschaffen               werden muss. Die Finanzierung wird im Rahmen der Beschlussvorlagen zu jeder               einzelnen Straße dargestellt.

6.  Alle Straßen werden zusammen mit allen Leitungsträgern geplant. Jeder Leitungsträger,               der seine Leitungen erneuert oder verlegt, übernimmt die Kosten der Herstellung des               gesamten Straßenaufbaus in seiner Grabenbreite. Dadurch verringern sich die auf die               Anlieger nach Straßenausbaubeitragssatzung umzulegenden Gesamtkosten.

7. Die einzelnen Straßen sind noch nicht geplant. Nach Beschluss des Konzeptes werden               nacheinander alle Straßen geplant und dem Stadtbezirksrat einzeln zur Beschlussfassung               vorgelegt.

8. Es ist darzustellen, weshalb der Blumenweg bisher nicht in das Ausbaukonzept  einbezogen wurde, bzw. eine Einbeziehung nachzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

4  dafür   0  dagegen   1  Enthaltung

 

geändert beschlossen durch Änderungsantrag

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise