Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.06.2020 - 5 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mauritz und Herr Warnecke vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Geoinformation, stellen die wichtigsten Grundzüge des Bebauungsplans vor und beantworten anschließend Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Herr Warnecke verweist auf den Rahmenplan aus dem Jahr 1991, in dem das gesamte Gebiet schon als Gewerbefläche vorgesehen war.

Das Wohngebiet wird etwa 180 Wohneinheiten umfassen. Die Straße Am Wasserwerk wird verlängert und in U-Form zurück zur Veltenhöfer Straße geführt.

Die Übungswiese für die Feuerwehr im neuen Grüngürtel sei auf Wunsch des Fachbereichs Feuerwehr aufgenommen worden.

Bei dem Baugrundstück für Senioren werde die Auswahl der Bewerber nach der Konzeptvergabe erfolgen. Hier wird nicht entscheidend sein, wer am meisten Geld für das Grundstück bietet.

Hinsichtlich der Sorge zu nicht gewünschten Gewerbebetrieben betont Herr Warnecke, dass in diesem Fall der Vorteil sei, dass die Grundstücksgesellschaft der Stadt Braunschweig entscheidet, wer ein Grundstück erhält. Dadurch kann man nicht erwünschte Ansiedlungen verhindern.

Die Entwässerung des Neubaugebiets erfolge über einen neuen Kanal in den Mittellandkanal. Das Wasser- und Schifffahtsamt freue sich darüber. Das Gebiet "Im Steinkampe" soll in absehbarer Zeit ebenfalls durch Sanierungsmaßnahmen an diesen neuen Entwässerungskanal angeschlossen werden.

 

Frau Mundlos dankt allen Beteiligten für die gute Zusamenarbeit und kündigt einen Ergänzungsbeschluss zur Breite des Grüngürtels an.

 

Frau Retzlaff bittet darum, zu überlegen, die Übungswiese der Feuerwehr doch am heutigen Standort zu belassen. Die Jugendplätze sollten weiter nach Norden verschoben werden, um eine Kontrollmöglichkeit der Anwohner zu ermöglichen.

Hinsichtlich der Biodiversität regt sie an, mit dem Klimaschutzmanager der Stadt Ideen zu entwickeln.

 

Herr Gorklo gibt schon jetzt zu bedenken, dass die Hinweisschilder für die LKW bereits in Veltenhof aufzustellen sind.

Die Kindertagesstätte sei auf jeden Fall erforderlich.

Zum Blockheizkraftwerk stellt er die Frage in den Raum, für wen die Wärme genutzt werden soll. Ohne diese Nutzung wird das Vorhaben unrentabel.

Er bittet außerdem um nähere Erläuterungen zum Ausbau der Entwässerung (wie und wo wird damit begonnen).

Nach dem Plan ist der zulässige Lärm im Süden des Gebiets höher als im Norden. Er verweist aber auf die Wohnhäuser der naheliegenden Brentanostraße.

 

Herrn Schröter ist besonders wichtig, Betriebe nach Strahlenschutzverordnung in dem Gewerbegebiet auszuschließen.

Zur Konzeptvergabe der neuen Kindertagesstätte bittet er um Auskunft, ob der Gewinner auch zeitgleich der Träger der Kindertagesstätte sei.

Außerdem könne die jetzige Krippe am Heideblick noch erweitert werden. Sollte dies geschehen, könne man sogar 2 Kindergartengruppen im Süden des Neubaugebiets einrichten.

Zum Grüngürtel habe er den Wunsch, dass dieser nicht erst nach Fertigstellung der Wohngebäude und Ansiedlung der Gewerbebetriebe erfolgt.

 

Herr Kutschenreiter regt an, das Wohngebäude im Bereich der jetzigen Übungswiese der Feuerwehr in Nord-Süd-Richtung vorzusehen, um die Übungswiese dort erhalten zu können.

 

Herr Bosse bíttet zu berücksichtigen dass evtl. durch die Neuansiedlungen auch mehr Feuerwehrfahrzeuge am Standort Wenden benötigt werden.

 

Herr Friese bittet darum, alle vorgetragenen Anregungen aufzunehmen.

 

Frau Mundlos regt noch an, im Bereich der Seniorenwohnungen einen generationsübergreifenden Pocket-Park vorzusehen.

 

Für den 2. Bauabschnitt sollen auch eine neue Bezirksgeschäftsstelle sowie ein barrierefreies Gemeinschaftshaus vorgesehen werden.

 

Frau Mauritz und Herr Warnecke gehen auf die Anregungen ein.

Die Straßenausbauplanung werde erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeplant. Die im Plan ausgewiesenen Straßengrenzen sind auf jeden Fall einzuhalten.

 

Die Beschilderung zum Schwerlastverkehr werde umgesetzt.

 

Der Radverkehr auf der Veltenhöfer Straße liege außerhalb dieses Plans. Daher könne man dazu auch nichts sagen.

 

Die Straße Am Wasserwerk werde erst nach der Fertigstellung der Erschließung geöffnet.

 

Es seien 1,5 Einstellplätze je Wohneinheit vorgesehen. Dies gelte grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet. Durch die Nähe zur Stadtbahnlinie erhoffe man sich, dass einige Haushalte auf ein zweites Auto verzichten.

 

Car-Sharing sei möglich, aber kein Thema eines Bauleitplans.

 

Die erforderliche Anzahl an benötigten Kindergartenplätzen sei vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie errechnet und mitgeteilt worden. Darauf basiere die Planung.

 

Die Straßenbeleuchtung werde mit LED-Beleuchtung erfolgen. Die Leuchtreklame der Gewerbebetriebe werde begrenzt. Dies sei in den örtlichen Bauvorschriften festgehalten.

 

Die Geschosszahlen würden sich an der Umgebung ausrichten.

 

Durch die Festsetzung eines GE-Gebiets können sich im Gewerbegebiet nur nichtstörende Betriebe ansiedeln.

 

Ein "Schaufenster A 2" sei nicht möglich durch die vorhandenen Lärmschutzwände.

 

Zum Fluglärm: das neue Wohngebiet liege außerhalb des Flugkorridors und stelle keine relevante Größe nach dem entsprechenden Gutachten dar.

 

Hinsichtlich der Ablehnung des Baugebiets durch den benachbarten Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach erklärt Herr Warnecke, dass dies u.a. mit der Sorge einhergehe, dass der Pächter diese Fläche zur Bewirtschaftung verliere. Dies sei aber kein Thema eines Bauleitplans. Die Ausgleichsfläche stehe im Eigentum der Stadt.

 

Die Fläche der jetzigen Übungswiese  habe großes Potential für Wohnen. Daher werde die Umlegung angestrebt. Außerdem werde am neuen Standort eine Gerätehaus zur Lagerung errichtet. Der Bau einer Toilette sei dort fraglich. Auf jeden Fall könne die Jugendfeuerwehr am neuen Standort auch mehr Lärm verursachen als derzeit.

 

Zu den Jugendplätzen kündigt Herr Warnecke an, dass über eine zweite Ergänzungsvorlage 2 der vorgesehenen Jugendplätze in den Norden der Grünschneise verlegt werden sollen. Der bisherige Standort habe den Vorteil, dass durch die vorhandenen Lärmschutzwälle kein Konfliktpotential zu erwarten sei. Daher sollten die beiden verbleibenden Jugendplätze dort errichtet werden.

 

Frau Retzlaff erwidert, sie lehne solche versteckten unkontrollierbaren Standorte für Jugendplätze ab.

 

Die Spielplatzherstellung werde etwa 3 bis 4 Jahre dauern. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie möchte bei der Beteiligung auch die neuen Kinder und Jugendlichen des Neubaugebiets einbinden. Daher könne es nicht zeitgleich mit der Vermarktung erfolgen.

 

Das Thema Schulkindbetreuung werde im zweiten Bauabschnitt zu klären sein.

 

Die Biodiversität werde immer auf Grünflächen vorgesehen.

 

Der 70 Meter breite Frischluftgürtel beziehe sich nur auf die von Nordwest nach Südost verlaufene Grünfläche. Der schmale Grünstreifen für die Jugendplätze habe mit dieser Frischluftschneise nichts zu tun. Daher möchte die Stadtplanung bei dieser Abwägung bleiben, um nicht dringend benötigte Gewerbeflächen zu verlieren.

Als Alternative könne man anbieten, eine Wallaufschüttung zur Abgrenzung zum Gewerbegebiet vorzusehen.

 

Frau Mundlos erwidert, der Wall werde die als Schlafräume genutzten Dachgeschosse in der Brentanostraße nicht vor dem Lärm schützen.

 

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werde derzeit noch die Wirtschaftlichkeit durch BS Energy geprüft.

 

Die Auslegung sei für Juli/August 2020 vorgesehen. Die Gewerbegrundstücke könne man bei der Grundstücksgesellschaft erwerben.

Nach der Auslegung werden die Einwendungen geprüft und abgewogen, so dass man erwarte, den Satzungsbeschluss zum Ende 2020 zu erwirken.

 

Frau Ihbe verlässt die Sitzung gegen 20:50 Uhr.

 

 

 

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 1. BA", WE 62,

sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter besonderer Berücksichtigung der

interfraktionellen Anmerkungen zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch

(BauGB) öffentlich auszulegen."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

Protokollnotiz der interfraktionellen Anmerkungen:

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise