Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Peter Senftleben gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Frau Bezirksbürgermeisterin Marten vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Senftleben wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.
Pflichtenbelehrung ist erfolgt
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