Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit wurde die Sitzung nicht wie in der Einladung und im Protokoll vermerkt bereits um 19.00 Uhr sondern erst um 19.15 Uhr eröffnet.
Beschluss: (Genehmigung des Protokolls nach § 68 i. V. m. § 91 Abs. 5 NKomVG)
Das Protokoll wird mit der Änderung genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
4 dafür 0 dagegen 5 Enthaltungen
Erläuterungen und Hinweise
Seite übersetzen
Automatisierte Übersetzung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Es gilt der Text in deutscher Sprache.