Rat und Stadtbezirksräte
09.09.2020 - 5.3 Benennung der durch die Neuordnung der Stadtbez...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Interfraktionell im Stadtbezirksrat 132
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird unter Bezugnahme auf § 93 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebeten, dem Stadtbezirksrat mitzuteilen, welche Einrichtungen (Nr. 1), Straßen, Wege, Plätze (Nr. 2) sowie Park- und Grünanlagen (Nr. 5), die zurzeit überbezirklich sind, durch die Zusammenlegung der Stadtbezirke 131 und 132 im Sinne der genannten Bestimmung in eine bezirkliche Zuständigkeit kommen und in welchen Fällen dies bei der Bestimmung des § 16 der Hauptsatzung der Fall ist.
