Rat und Stadtbezirksräte
15.09.2020 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 15.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
3.2.2 Eichenallee im Timmerlaher Busch
Im Rahmen der Behandlung der Vorlage 20-13508 „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in der Stadt Braunschweig“ hatte Herr Ratsherr Dobberphul angefragt, ob die Eichenallee im Timmerlaher Busch auch als Naturdenkmal in die Verordnung mit aufgenommen werden kann.
Nach Mitteilung des Fachbereiches Umwelt ist die Aufnahme der Eichenallee im Timmerlaher Busch in die geplante Baumnaturdenkmal-Sammelverordnung nicht vorgesehen, da im Rahmen dieser Verordnung ausschließlich erhaltenswerte Einzelbäume unter Schutz gestellt werden.
Darüber hinaus plant die Verwaltung eine Sammelverordnung zur Unterschutzstellung von erhaltenswerten Alleen im Stadtgebiet als geschützte Landschaftsbestandteile. Die Eichenallee im Timmerlaher Busch befindet sich bereits auf der Vorschlagsliste und soll im Rahmen der anstehenden Verordnung unter Schutz gestellt werden.
Aufgrund der aktuellen naturschutzfachlichen Auslastung, insbesondere durch die Natura 2000-Gebiete und deren Managementpläne, die Bearbeitung von Kompensationsflächen und die Ausweisung von Naturdenkmalen sowie neuer Naturschutzgebiete, sind Ressourcen für ein derartiges Verfahren voraussichtlich nicht vor 2021 vorhanden.
