Rat und Stadtbezirksräte
07.01.2020 - 2.1 Haushaltsplan 2020 - Beratung der Anträge der F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 07.01.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die vorliegenden Anträge werden beraten. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse über die Ansatzveränderungen der Verwaltung sowie die Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind der Anlage zur Niederschrift zu entnehmen.
Zu Anlage 2, FU 063 NEU Ressourcenschutz in Bebauungsplänen, FU 067 Alternativer Klimahaushalt, FU 069 NEU Erstellung eines Konzeptes zur Einrichtung von geschützten Inseln in Braunschweiger Wäldern:
Zurückgestellt, vorgesehen für eine spätere Behandlung in regulären Sitzungen.
Protokollnotiz: Die Verwaltung hat sich mit der BIBS-Fraktion darauf verständigt, dass die Anträge auf die Tagesordnungen genommen werden, sobald sie durch die BIBS-Fraktion auf dem üblichen Verfahrensweg zu regulären Sitzungen eingereicht werden.
Zu Anlage 2, FU 065 Ausweisung neuer Naturschutzgebiete unterstützen:
Ratsherr Dr. Büchs kündigt an, den Antrag der BIBS-Fraktion zum FPA dahingehend zu konkretisieren, welche Bereiche für eine Ausweisung als neue Naturschutzgebiete priorisiert werden sollen.
Zu Anlage 3, FWE 155 Konzeptstudie serielles, modulares Bauen für Wohnbebauung für bezahlbaren Wohnraum:
Ratsherr Dr. Mühlnickel führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN den Antrag sinnvoll findet. Ratsfrauen Schneider und Palm begründen für ihre Fraktionen die ablehnende Haltung. Ratsfrau Palm zitiert unterstützend auszugsweise ein Schreiben der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig an die Bauverwaltung, hiernach haben "die wohnungswirtschaftlichen Verbände auf Landes- und Bundesebene dieses Thema früh aufgegriffen und für den gesamtdeutschen Markt aufgearbeitet. Dadurch stehen die Stückzahlen für eine wirtschaftliche Anwendung zur Verfügung, was für die Entwicklung industrieller Kapazitäten für den Geschosswohnungsbau Voraussetzung ist. Aufgrund eines noch sehr begrenzten Angebotes sind derzeit nur sehr geringe Baukosteneinsparungen zu erwarten. Die Zeitersparnis bezogen auf die Gesamtprojektzeit ist geringer als man gemeinhin erwarten würde." Es sei absehbar, dass mit besseren Rahmenbedingungen eine betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit erlangt wird. Im Ergebnis brauche es keine Konzeptstudie. Ratsfrau Palm führt weiter aus, dass Planungsüberlegungen und Expertise bei der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig bereits vorliegen.
Stadtbaurat Leuer erinnert, dass in Kürze die Evaluation zum Kommunalen Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig vorgelegt wird. Das Ansinnen der CDU-Fraktion könne hierbei aufgegriffen werden, indem die Stellungnahmen der Wohnungsbaugesellschaften zum seriellen Bauen angeführt werden.
Es wird sich einstimmig darauf verständigt, den Antrag im Bündnis für Wohnen zu behandeln. Ratsherr Manlik bittet, dabei transparente Ergebnisse zu forcieren. Der Antrag wird von der CDU-Fraktion für die gesamte Gremienschiene zurückgezogen.
Zu Anlage 3, FWE 157 Alternativer Klimahaushalt: Handreichung "Klimafreundliches Verhalten" für alle Bürger*innen:
Ratsherr Dr. Büchs nimmt Bezug auf ein Positivbeispiel: www.klimahelden-hannover.de. Ratsherr Dr. Mühlnickel würde es begrüßen, die mit dem Klimaschutzpreis 2019 prämierte Lösung "Der grüne Kompass" von Greenpeace Braunschweig (Android-App und Webseite, interaktive Karte gibt Überblick, was Braunschweig an umweltfreundlichen Einrichtungen, Geschäften und Initiativen zu bieten hat) und ähnliche Lösungen in diesem Kontext berücksichtigt zu sehen.
Stadtbaurat Leuer erinnert an die mehr<weniger-Kampagne mit der gleichen Intention. Es folgt eine Stellungnahme zum FPA mit einer Kostenschätzung inkl. digitale Variante.
Protokollnotiz: Eingearbeitet in die Anlage zur Niederschrift. Empfehlung/Kostenschätzung 20.000 € für 2020 im Ergebnis unverändert.
Zu Anlage 3, FWE 158 Förderprogramm regenerative Energien:
Verständigt wird sich auf eine Beschränkung der Ansatzerhöhung auf die Jahre 2020 und 2021, mit dem Ziel einer Überprüfung des Bedarfs für Haushalt 2022 ff. ("Neuverhandlung", impliziert ausdrücklich die Möglichkeit einer Ansatzerhöhung größeren Umfangs, wenn die Nachfrage die zu verausgabenden Fördermittel übersteigt).
Stadtbaurat Leuer unterstreicht die Einschätzung von Herrn Hots vom 05.12.2019, wonach perspektivisch mehr Fördermittel sinnvoll seien.
Protokollnotiz: Die Verwaltung wird - wie bisher auch - zur Umsetzung des Förderprogramms berichten, insbesondere im Rahmen des Klimaschutzvortrags im 4. Quartal 2020.
Zu Anlage 3, FWE 159, 160, 162, 163 (alle zum Haushaltsansatz: Förderung von Umweltorganisationen):
FWE 159 wird konkretisiert von der BIBS-Fraktion mit 10.000 € jährlich.
Zu den Förderungen aus dem "Öko-Topf" bzw. zu den Anträgen zur Erhöhung der institutionellen Förderung der Reka werden folgende Fragen gestellt:
a) Gibt es eine Gesamtdarstellung der von der Stadt gewährten Zuschüsse?
b) Welche Umweltmaßnahmen wurden im Jahr 2019 mit städtischen Mitteln gefördert?
Stadtbaurat Leuer verweist auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 und sagt im Übrigen eine Beantwortung zum FPA zu. Vorsorglich weist er darauf hin, dass die Darstellung zwar Systematiken zur Förderkulisse kenntlich machen wird, aber nicht auf Folgejahre übertragbar ist. Zu welchen Vorhaben Förderungen beantragt und gemäß der Zuschussrichtlinie für Umweltorganisationen bewilligt werden, könne für 2020 noch nicht genannt werden.
Protokollnotiz: Die Beantwortung erfolgt mit der Mitteilung 20-12486.
Zu Anlage 5, FWI 190 Pocket-Park in der Innenstadt:
Die Mehrheit der Ratsmitglieder spricht sich u. a. aufgrund der städtebaulichen Relevanz für einen Pocket-Park im Bereich Kannengießerstraße aus. Die FDP-Fraktion bevorzugt den Standort Bäckerklint. Ratsherr Dr. Büchs betont die vergleichsweise hohen Kosten, umso wichtiger sei es, Nachverdichtung und Baumfällungen insbesondere im Innenstadtbereich gar nicht erst zuzulassen. Um Einbindung der Anlieger wird gebeten. Im Falle einer Ratsentscheidung wird die Verwaltung unter Verwendung der Planungsmittel eine Ausführungsplanung vorlegen.
Zu Anlage 2 / Anlage 8 Geplanter Haushaltsresteabbau für die Jahre 2019 bis 2023:
Ratsfrau Schneider bittet um Erklärung, warum der Antrag FU 046 der Fraktion DIE LINKE. „Abbau von Haushaltsresten in Höhe von 10 Millionen Euro" nur in einigen Fachausschüssen eingebracht ist. Des Weiteren wird um nähere Erläuterung der Zahlen der Verwaltung zum Haushaltsresteabbau gebeten.
Stadtbaurat Leuer und Herr Warnecke führen aus. Die Ursache für hohe Haushaltsreste sei hier nicht in einem unerreichten Arbeitspensum zu suchen. Haushaltsreste seien im Wesentlichen durch Großprojekte verursacht. So sei es z. B. beim FB 61 erforderlich, Haushaltsreste für Fördergebiete (aktuell: Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet, Soziale Stadt - Donauviertel, Stadtumbau - Bahnstadt) anzumelden, weil Fördermittel in einem Jahr bewilligt, aber erst in Folgejahren vereinnahmt und ausgezahlt werden. Den Großteil beim Ref. 0600 macht die Kommunale Wohnraumförderung aus, beim Ref. 0610 Fördertöpfe für den Denkmalschutz. Stadtbaurat Leuer stellt eine Klärung offen gebliebener Fragen durch Dez. VII im FPA am 30.01.2020 in Aussicht. Eine Dynamisierung bei Umweltverbänden ist bisher nicht vorgesehen.
Protokollnotiz: Haushaltsreste entstehen vornehmlich bei größeren, komplexen Planungs- und Bauvorhaben bzw. Entwicklungsgebieten wie der Sanierung, bei denen eine Vielzahl von Faktoren auf die tatsächliche Umsetzung einwirken und die nur bedingt durch die Verwaltung beeinflusst werden können, wie notwendige Beteiligungen und Mitwirkungen Dritter, z. B. bei Grundstücksverfügbarkeiten oder Verzögerung in der Planung durch ausstehende Gutachten oder Stellungnahmen, überhöhte Ausschreibungsergebnisse, noch nicht abgeschlossene Beauftragungen sowie die Weiterverwendung bislang nicht gebundener Budgetmittel des abgeschlossenen Haushaltsjahres. Im Bereich des Fachbereiches 61 wurden so u. a. Haushaltsreste für Bauprojekte, Planungs- und Gutachterkosten und Altlastensanierungen gebildet. Nach aktualisierter Prognose der anzumeldenden Haushaltsübertragungen zeichnet sich für den FB 61 für das Jahr 2019 eine deutliche Verbesserung gegenüber dem in der Anlage 8 benannten Prognosewert von rd. 7 Mio. € auf 4,44 Mio. € ab.
Ausschussvorsitzende Palm lässt anschließend über die DS 19-12230-01 abstimmen.
Beschluss:
„Dem Entwurf der Teilhaushalte und dem Investitionsmanagement 2019 - 2023 der folgenden Teilhaushalte
- Fachbereich 60 Bauordnung und Brandschutz
- Fachbereich 61 Stadtplanung und Umweltschutz
- Referat 0600 Baureferat
- Referat 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Ansatzveränderungen der Verwaltung gefassten Beschlüsse zugestimmt. Die in den beigefügten Anlagen aufgeführten Anträge werden hiermit zur Beratung für die Haushaltslesung des Rates überwiesen."
Anlagen zur Vorlage
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640,1 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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