Rat und Stadtbezirksräte
11.11.2020 - 4.2 Abbiegeassistenzsysteme nachrüsten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Feuerwehrausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
- Gremium:
- Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Mi., 11.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Sommerfeld bringt den Antrag ein und nimmt gleichsam Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung 20-14449-02. Er wirft die Frage auf, wie die dort genannten sieben Jahre zustande kämen. Aus seiner Sicht sollen keine Fahrzeuge nachgerüstet werden, die nur noch eine geringe Restnutzungsdauer hätten.
Herr Malchau teilt hierzu mit, dass sich die Verwaltung bei den sieben Jahren an der Stellungnahme der BSVG orientiert habe. Alternativ käme auch die Betrachtung von fünf Jahren Restnutzungsdauer in Bezug auf etwaige Nachrüstungen in Betracht. Hier entständen Kosten von rund 148.000 €, die sich sehr den Gesamtkosten näherten. Vor diesem Hintergrund wurde diese Variante zunächst nicht weiter betrachtet.
Herr Sommerfeld spricht sich für die Nachrüstung der genannten Fahrzeuge als Hilfestellung und zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer aus.
Herr Schrader spricht sich dafür aus, den Antrag zum Rat passieren zu lassen und avisiert einen Änderungsantrag.
Herr Geiger äußert die Frage, inwieweit die bisherigen Erfahrungen zeigten, wie oft es schon zu Schäden beim Rechtsabbiegen gekommen sei. Herr Malchau teilt hierzu mit, dass es bei der Feuerwehr pro Jahr im Schnitt 75-100 Verkehrsunfälle gäbe, allerdings - bis heute - kein Unfall mit einem Radfahrer beim Rechtsabbiegen bekannt sei. Gleichwohl seien derartige Unfälle nicht auszuschließen.
Beschluss:
"Der Rat möge beschließen:
1. Die bei der Feuerwehr (FB 37) vorhandenen LKW werden innerhalb der nächsten zwölf Monate mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen: „Die mit Stand Ende August 2020 noch nicht mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestatteten 122 Busse werden innerhalb der nächsten 12 Monate mit einem Abbiegeassistenzsystem nachgerüstet. Gleiches gilt für die Kraftverkehr Mundstock GmbH für nicht mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgerüsteten Busse.“
