Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.01.2021 - 5 Haushalt 2021/Investitionsprogramm 2020-2024 fü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Geiger führt in die Vorlage ein.

 

Die Behandlung der Unterlage erfolgt in aufsteigender Reihenfolge. Die Einzelabstimmungsergebnisse ergeben sich aus der Anlage zum Protokoll.

 

Anlage 1:

Die Stellungnahmen zu den Anfragen/Anregungen A023 und A024 werden zur Kenntnis genommen.

 

Anlage 2:

2.1:

Auf Nachfrage von Herrn Weber, warum die Planungsleistungen zur Vorbereitung der Ausschreibung nicht mit eigenen Mitteln vorgenommen würden, teilt Herr Malchau mit, dass dies die erste Ausschreibung dieser Art sei und aufgrund des Volumens und des Ausmaßes (Stichwort: EU-weite Ausschreibung) fachliche Unterstützung von Vorteil sei.

 

2.2:

lfd. Nr. 038

Herr Sommerfeld spricht sich dafür aus, das Wort "freiwillig" in den Text zu Vorschlag lfd. Nr. 038 bezüglich der Gespräche zur etwaigen zukünftigen Zusammenlegung von Ortsfeuerwehren aufzunehmen. Dieser Text stammt jedoch von der KGSt und kann insofern nicht angepasst werden. Herr Geiger erklärt, dass Zusammenlegungen Freiwilliger Feuerwehren aus Sicht der Verwaltung nur im allseitigen Einvernehmen möglich seien. Hierzu wird sodann beschlossen, dass die Zustimmung zu diesem Vorschlag vorbehaltlich erfolgt, dass diese Gespräche ständig freiwillig geführt werden. Der Beschlusstext zur Gesamtvorlage wurde insoweit angepasst.

 

lfd. Nr. 040

Frau Gries bittet um Erläuterung der 36.000 € bei der geplanten Gebührenerhöhung. Herr Malchau teilt hierzu mit, dass sich bei der letzten Satzung aus 2018 herausgestellt hat, dass die realen Fahrzeugkosten höher ausfielen, als die angesetzten Kosten und die Stadt Braunschweig hier im interkommunalen Vergleich preisgünstiger sei. Aus diesem Grund habe die KGSt den Betrag von 36.000 € zur Ertragsverbesserung vorgeschlagen. Über die genaue Höhe der Gebühren entscheide die Politik, wenn die neue Satzung im Laufe des Jahres vorgelegt werde.

 

Anlage 4:

Herr Sommerfeld begründet den Antrag zur Feuerwehrrente. Herr Disterheft und Herr Schrader teilen für ihre Fraktionen mit, dass die interne Diskussion über den Antrag ausgiebig gewesen sei. Man habe sich letztlich gegen den Antrag entschieden. Damit solle aber keinesfalls eine fehlende Wertschätzung der Kameradinnen und Kameraden verbunden sein. Herr Disterheft appelliert in diesem Zusammenhang an die Vertreter im Nds. Landtag, das Thema dort zu forcieren und wiederholt seine Bitte aus einem der letzten Ausschüsse, die weiteren Maßnahmen, die im Bericht der Strukturkommission genannt würden, im Ausschuss zu diskutieren.

 

Nach Abschluss der Diskussion stellt Herr Schrader den Antrag auf passieren lassen der (Gesamt-)Vorlage:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 4   Nein: 6   Ent.: 1

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

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Beschluss (geändert):

„Der Haushaltsplan 2021/das Investitionsprogramm 2020-2024 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Feuerwehrausschusses zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlage 2), der Neuveranschlagung der GVGs (Anlage 3) sowie der finanzwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte (Anlage 4) zur Beschlussfassung vorgeschlagen. 

 

Die Zustimmung zu dem Vorschlag der KGSt lfd. Nr. 038 (Anlage 2.2) erfolgt vorbehaltlich, dass etwaige Gespräche zur Zusammenlegung von Ortsfeuerwehren nur auf freiwilliger Basis stattfinden.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.“

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Abstimmungsergebnis:

Ja: 6    Nein: 1    Enth.: 4

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise