Rat und Stadtbezirksräte
23.03.2021 - 5.3 Energetische QuartierskonzepteAntrag der Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 23.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die zu dem Antrag 21-15426 vorliegende Stellungnahme 21-15426-01 hin. Ratsfrau Palm bringt den Antrag ein, begründet diesen und beantragt die Abstimmung in der Fassung der Empfehlung des Planungs- und Umweltausschusses. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Antrag 21-15426 in der Fassung der Empfehlung des Planungs- und Umweltausschusses abstimmen.
Beschluss (Ziffer 3 geändert):
„1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 eine Prioritätenliste der Quartiere zu erstellen, bei denen erwartet wird, dass sich durch die Erstellung energetischer Quartierskonzepte erhebliche Verbesserungen in der Stadtentwicklung und -sanierung erzielen lassen und in denen sich solche Konzepte sozialverträglich umsetzen lassen. Diese umfassen mindestens mögliche Verbesserungen im Bereich Energie, Wärme, Grün und Verkehr.
2. Das Konzept soll auch als Grundlage dienen, um private und öffentliche Akteure in den Quartieren zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu ermutigen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bis zur Sommerpause 2021 einen Vorschlag für ein Pilotprojekt in einem ersten Quartier zu unterbreiten, in dem zeitnah mit der Umsetzung eines energetischen Quartierskonzeptes unter Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit und der Mietpreisstabilität (möglichst keine Erhöhung der Warmmieten) begonnen werden soll, und die dafür notwendigen Schritte darzulegen.
4. Die Verwaltung soll mögliche Fördermittel aus dem KfW-Programm 432 (Förderprogramm energetische Stadtsanierung in Niedersachsen) soweit wie möglich ausschöpfen.
5. Die Umsetzung erfolgt unter anderem in enger Kooperation mit der Nibelungen Wohnbau GmbH und weiteren Braunschweiger Wohnungsgesellschaften.“
