Rat und Stadtbezirksräte
23.03.2021 - 11 Haushaltssatzung 2021 der Stadt Braunschweig
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 23.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die im Ältestenrat abgestimmte Selbstverpflichtung zu den Redezeiten hin und erläutert den vorgesehenen Ablauf für die Beratung der Haushaltssatzung.
Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt. Anschließend findet, wie im Ältestenrat abgestimmt, die Aussprache statt, in der von jeder Fraktion ein/e Redner/in maximal fünf Minuten Redezeit nutzen soll. Im Anschluss an diese Aussprache geben die Ratsmitglieder M. Hahn, Lehmann, Rosenbaum, Sommerfeld, Wirtz, Dr. Flake, Bratschke und Bratmann jeweils für ihre Fraktionen bzw. Gruppe die Schlusserklärungen zum Haushalt 2021 ab. Anschließend erfolgt die Schlusserklärung der Verwaltung durch Oberbürgermeister Markurth.
Nach Abschluss der Beratung stellt Ratsvorsitzender Graffstedt die Vorlage 21-15506 ergänzt um die Vorlage 21-15506-01 zur Abstimmung.
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2021 (Anlage 1) mit
a) dem Haushaltsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2020 - 2024
b) den Haushaltsplänen 2021 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2020 - 2024 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2021 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2021 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Anlagen zur Vorlage
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