Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.05.2021 - 4.8.1 Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass der Antrag 21-15808 durch den interfraktionellen Änderungsantrag 21-15808-01 ersetzt wird. Ratsfrau Mundlos bringt den Änderungsantrag 21-15808-01 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Änderungsantrag 21-15808-01 abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Braunschweig begrüßt die Pläne zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Seit dem Jahr 1967 wurden dort radioaktive Abfälle eingelagert. Die Langzeitsicherheit ist aus heutiger Sicht nicht mehr gegeben, und der Deutsche Bundestag hat die Rückholung 2013 gesetzlich festgeschrieben. Da zurzeit in Deutschland kein annahmebereites Endlager für die radioaktiven Abfälle besteht, müssen die radioaktiven Abfälle so lange in einer geeigneten Einrichtung an der Tagesoberfläche zwischengelagert werden, bis sie an ein noch zu errichtendes Endlager abgegeben werden können.

Im Februar 2021 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bekanntgegeben, dass die Entscheidung für einen assenahen Standort für das Zwischenlager überprüft wird. Der Rat der Stadt Braunschweig begrüßt diese Entscheidung.

Darüber hinaus erbittet der Rat der Stadt Braunschweig das zuständige Bundesministerium und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH um eine transparente Darstellung

- des erfolgten wissenschaftlichen Vergleichs der assenahen und assefernen Standorte, die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Bundesregierung in die Überlegungen einbezogen wurden sowie

- der Begründung der Auswahlentscheidung für den bisherigen Standort eines Zwischenlagers nahe Remlingen.

 

Außerdem fordert der Rat der Stadt Braunschweig für den Fall, dass die Bundesregierung an einem assenahen Standort nahe Remlingen festhält,

- eine Dokumentation der radioaktiven Umgebungsstrahlung vor Baubeginn,

- eine regelmäßige (mindestens jährliche) Berichterstattung über die Strahlenschutzüberwachung,

- ein dauerhaftes, umfassendes Gesundheitsmonitoring mit jährlicher Berichterstattung,

- eine rechtssichere Beschränkung des Zwischenlagers auf nur aus Asse II zurückgeholten Atommüll durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages,

- eine transparente Information über Auswirkungen auf die Stadt Braunschweig (z. B. Umwelt, Gesundheitsaspekte, Infrastruktur, Arbeitsplätze, Firmen, Transportaufkommen),

- die sofortige, transparente, nachvollziehbare und wissenschaftliche Suche nach einem Endlagerstandort (somit vor 2031) und schnellstmögliche Einrichtung und Inbetriebnahme des Endlagers (somit vor 2050) sowie

- die Limitierung der Zwischenlagerung auf 40 Jahre bzw. bis zur Abgabe in ein Endlager.

 

Grundsätzlich ist rechtssicher und uneingeschränkt auszuschließen, dass Atommüll aus anderen Standorten in dem für die radioaktiven Abfälle aus der Asse vorgesehenen Zwischenlager verarbeitet oder gelagert wird.

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Abstimmungsergebnis:

bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise