Rat und Stadtbezirksräte
13.07.2021 - 8 Beschluss über den Jahresabschluss 2019 gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 13.07.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2019 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2019 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2019 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2019 wird der Jahresabschluss 2019 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2019 werden folgende Genehmigungen erteilt:
2.1. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 18.196.238,69 € wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 112.441.697,14 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 17.238.868,73 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 123.158.994,98 €.
2.2 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement beträgt für das Haushaltsjahr 2019 vor Zuschuss durch die Stadt Braunschweig 2.952.303,10 €. Die Stadt Braunschweig hat einen Zuschuss in Höhe von 5.227.400,00 € gezahlt. Somit ergibt sich insgesamt ein Überschuss in Höhe von 2.275.096,90 €. Unter Berücksichtigung des Zuschusses ergibt sich ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.810.676,09 € und wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.810.676,09 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 464.420,81 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 464.420,81 €.
2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 387.889,25 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 844.826,92 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 11.716.905,42 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 456.937,67 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen oder des außerordentlichen Ergebnisses vorhanden sind.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 28.633,32 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 21.251.227,63 €.
2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 614.756,43 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 30.621,46 € wird aus dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.604.787,95 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 584.134,97 € wird zu einem Anteil von 201.846,93 € gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 382.288,04 € wird soweit wie möglich nach § 24 Abs. 1 KomHKVO aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses (269.590,49 €) ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 112.697,55 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 8.364.309,88 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 201.846,93 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.
Anlagen zur Vorlage
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