Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.07.2021 - 4.1.3 Änderungsantrag zum Antrag 20-14666: BuT Leistu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt teilt mit, dass zu dem Antrag 20-14666 die Stellungnahmen 20-14666-01 und 20-14666-02 sowie der Änderungsantrag 20-14869 mit den beiden Stellungnahmen 20-14869-01 und 20-14666-03 vorliegen. Er erläutert, dass zu dem Antrag 20-14666 und dem Änderungsantrag 20-14869 zur Gremienschiene im Dezember 2020 der interfraktionelle Änderungsantrag 20-14954 vorlag und dieser unter anderem die Zurückstellung der Anträge 20-14666 und 20-14869 bis zur Sommerpause 2021 beinhaltet. Ratsvorsitzender Graffstedt erläutert,  dass dieser interfraktionelle Änderungsantrag in der Ratssitzung am 16.12.2020 beschlossen wurde und daher der Antrag 20-14666 und der Änderungsantrag 20-14869 einschließlich der Stellungnahmen zur Beratung in diesem Gremienlauf wieder aufgenommen wurden.

 

Ratsvorsitzender Graffstedt weist weiter darauf hin, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.07.2021 Punkt 2 des Änderungsantrages 20-14869 vom Antragsteller zurückgezogen wurde. Ratsfrau Ohnesorge bringt den Antrag 20-14666 ein und begründet diesen. Ratsfrau Dr. Flake bringt den Änderungsantrag 20-14869 ohne Punkt 2 des Beschlussvorschlages ein und begründet diesen. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Punkt 1 des Änderungsantrages 20-14869 abstimmen und stellt fest, dass dieser bei einigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen abgelehnt wird. Anschließend stellt er den Antrag 20-14666 zur Abstimmung.

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Beschluss (geändert):

1. Es soll eine Machbarkeitsstudie durch einen externen Anbieter erstellt werden, die die bisherige Praxis bei der Vergabe von BuT-Leistungen untersucht und einen Vorschlag zur Umsetzung macht. Ziel soll sein, diese Leistungen

· leichter zugänglich zu machen,

· eine konkrete, sich aktualisierende Übersicht für die Betroffenen über einzelne Leistungsanbieter wie Sportvereine oder Musikschulen im Netz zu bieten,

· eine bessere Zugänglichkeit und Abrechnungsmöglichkeit mit den Leistungsanbietern zu erzielen.

Dabei soll die Praxis anderer Kommunen wie die der Stadt Wolfsburg oder des Landkreises Peine untersucht und bewertet werden und ggfs. die zusätzlichen Kosten ermittelt werden. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Erstellung der Studie werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise