Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.07.2021 - 29.3.3 Änderungsantrag zu Ds. 21-16466: Stärkung der N...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 21-16466 die Stellungnahme 21-16466-01, der ersetzende Änderungsantrag 21-16556 und der Änderungsantrag 21-16572 vorliegen. Er teilt mit, dass der Beschlusstext des Änderungsantrags 21-16572 in Abstimmung mit dem Antragsteller geändert wurde und gibt diesen bekannt. Ratsherr Rosenbaum bringt den Änderungsantrag 21-16556 ein und begründet diesen. Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 21-16572 in geänderter Fassung ein und begründet diesen. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 21-16572 in geänderter Fassung abstimmen und stellt fest, dass dieser bei einigen Fürstimmen abgelehnt wird. Anschließend lässt er über den Änderungsantrag 21-16556 abstimmen.

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Beschluss (geändert):

Der Rat möge beschließen:

  1. Zukünftig verfolgt die Stadt Braunschweig die Strategie, die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im Wohnbereich zu erhöhen. Dazu wird die Nibelungen Wohnbau gestärkt.
  2. Die am 26.01.2016 beschlossene Vereinbarung mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH über die zwangsweise Ausschüttung eines Teils des Gewinnes der Nibelungen-Wohnbau-GmbH an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Der gesamte Gewinn verbleibt in der Nibelungen-Wohnbau GmbH und wird für die Schaffung von preiswertem Wohnraum verwendet.
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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise