Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.10.2021 - 23.7 Änderungsantrag zu Ds. 21-16510: Klimaschutzkon...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 21-16510 die Ergänzungsvorlage 21-16510-01 sowie die Änderungsanträge 21-16510-02, 21-16605, 21-16972, 21-16510-03, 21-16510-04 und 21-16995 vorliegen. Er teilt mit, dass in der Ergänzungsvorlage 21-16510-01 die Anlage 3 in der vollständigen Fassung beigefügt ist und der Beschlussvorschlag unverändert ist. Ratsvorsitzender Graffstedt erläutert,  dass der interfraktionelle Änderungsantrag 21-16510-03 den Änderungsantrag 21-16510-02 ersetzt und der Änderungsantrag 21-16972 den Änderungsantrag 21-16605 ersetzt. Er weist ferner darauf hin, dass sich der den Antrag 21-16605 ersetzende Änderungsantrag 21-16972 erledigt hat, da die BIBS-Fraktion erklärt habe, dem interfraktionellen Änderungsantrag 21-16510-03 zuzustimmen.

 

Während der Aussprache unterbricht Ratsvorsitzender Graffstedt die Sitzung in der Zeit von 17:01 Uhr bis 17:05 Uhr.

 

Im Anschluss an die Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst den Änderungsantrag 21-16510-04 , dann den Änderungsantrag 21-16995 und anschließend den interfraktionellen Änderungsantrag 21-16510-03 zur Abstimmung. Im Anschluss daran stellt er die Ergänzungsvorlage 21-16510-01 in der durch den beschlossenen Änderungsantrag 21-16510-03 geänderten Fassung zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 wie nachfolgend ausgeführt fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es soll angestrebt werden, bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 % gegenüber 1990 sowie eine Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen. Durch ein ständiges Monitoring, eine Konkretisierung des IKSK 2.0 und den Einbezug des Fortschritts von Wissenschaft und Technik soll regelmäßig (alle 2 Jahre) eine frühere Zielerreichung für Braunschweig evaluiert und zur Entscheidung vorgelegt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die bundesweite Zielsetzung verschärft wird.

2.      Als prioritär umzusetzende Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2.0 sollen zunächst folgende Maßnahmen ausgeplant und weiterverfolgt werden:

       Klimaschutz in Braunschweig organisatorisch, strukturell und personell stärken

       Klimaschutz in Braunschweig finanziell stärken und steuern

       Klimaneutrale Verwaltung (inkl. Beteiligungsgesellschaften) bis 2030

       Klimafreundliche/-neutrale Mitarbeiter*innenmobilität

       Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten

       Prüfung der Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030"

       Prüfung der Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe

       Erzeugung klimafreundlicher Fernwärme

       Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

       Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft

       Solarstrom im gesamten Stadtgebiet ausbauen und fördern

       Initiierung einer Allianz „Jobmotor Energiewende"

       Klimagerechte Baulandentwicklung

       Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand

       Ausbau der Braunschweiger Energieberatung

       Reduzierung des fossilen motorisierten Individualverkehrs

       Stärkung des ÖPNV

       Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs

       Schaffung eines Nachhaltigkeitszentrums

       Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die für die ersten konzeptionellen Maßnahmen zwingend erforderlichen Personalbedarfe im Fachbereich 68 im Umfang von 3,5 Stellen in den Stellenplan 2022 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen. Um eine möglichst schnelle Umsetzung der prioritären Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, diese Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Besetzung freizugeben.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, analog zum bereits bestehenden Konzept zur angestrebten Klimaneutralität 2045 (dargestellt im Bericht zum Richtungsbeschluss, 06/2021), ein Alternativszenario zu erarbeiten, das die Zielsetzung der Treibhausneutralität bis 2030 abbildet. Beide Konzepte werden als Alternativen zur Entscheidung vorgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

bei zwei Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise