Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.11.2021 - 3 Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Unter Bezug auf die Mitteilung 21-17105 verpflichtet Oberbürgermeister Dr. Kornblum gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) alle anwesenden Ratsmitglieder förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Außerdem weist er die Ratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Ein Abdruck der entsprechenden Vorschriften wurde jedem Ratsmitglied ausgehändigt.

 

Er bittet die Ratsmitglieder, die förmliche Verpflichtung sowie die Pflichtenbelehrung durch Unterzeichnung des ihnen vorliegenden Protokolls zu bestätigen.

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Ergebnis:

Die Mitteilung 21-17105 wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise