Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.11.2021 - 10 Bildung von Ausschüssen nach §§ 71 und 73 des N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass die Anlage 3 (Besetzung der Ausschüsse) der Vorlage 21-17113 die von den Fraktionen und Gruppen benannten Personen enthält und diese namentliche Besetzung durch den Beschluss feststellt wird. Er führt aus, dass für die Vergabe des 8. und 9. Sitzes im Jugendhilfeausschuss ein Losentscheid zwischen den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU sowie der Gruppe Die FRAKTION. - Die LINKE., Volt und Die PARTEI erforderlich ist. Ratsvorsitzender Graffstedt teilt weiter mit, dass die Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI berechtigt ist, ein Mitglied mit beratender Stimme, also ein Grundmandat, in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden, sofern sie auch durch das Losverfahren keinen Sitz erhält.

 

Anschließend zieht Ratsvorsitzender Graffstedt 2 aus 4 Losen und stellt fest, dass die Sitze an die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU gehen und auf die Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE. Volt und Die Partei somit ein Grundmandat entfällt. Ratsherr Böttcher teilt anschließend die in der Anlage noch offenen Besetzungen mit. Ratsherr Köster teilt die Besetzungen für den im Losverfahren erhaltenen Sitz mit und erläutert, dass die Vertretungen der beiden bereits benannten Ratsmitglieder erst zur nächsten Ratssitzung benannt werden.

 

Ratsvorsitzender Graffstedt weist ferner auf die Anlage 4 der Vorlage hin, und erläutert, dass sich die Fraktionen und Gruppe bei Zuteilung der Ausschussvorsitze geeinigt haben und auf ein Losverfahren verzichtet werden kann, und verweist auf die in der Anlage 4 festgelegten Benennungen der Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter/innen.

 

Stadträtin Dr. Arbogast weist auf Veränderungen im Vorstand des Stadtelternrates der Kindertagesstätten hin und bittet, in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses in Anlage 3 der Vorlage die unter lfd. Nummer 5 genannten Personen zu streichen. Sie kündigt an, zum nächsten Gremienlauf einen Besetzungsvorschlag vorzulegen.

 

Sodann lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über die Vorlage 21-17113 einschließlich dieser Änderungen und der Festlegungen durch die Losentscheidung abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

1. Die in der Anlage 1 genannten Ausschüsse nach § 71 NKomVG und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften nach § 73 NKomVG werden gebildet. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der Anlage 2. Für den Umlegungsausschuss werden die Mitglieder bestimmt, die als Ratsmitglieder dem Ausschuss angehören.

 

2. Die Sitzverteilungen und Ausschussbesetzungen werden auf der Grundlage der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates festgestellt (Anlage 3).

 

3. Die Besetzung der Ausschüsse mit Bürgermitgliedern gemäß § 71 Absatz 7 NKomVG wird auf der Grundlage der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen festgestellt (Anlage 3).

 

4. Die von den Fraktionen und Gruppen bestimmten Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden festgestellt (Anlage 4).

 

5. In folgende Ausschüsse werden Sachverständige mit gleichen Rechten wie Bürgermitglieder berufen:

 

 

5.1 in den Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung

 die/der Stadtbrandmeisterin/Stadtbrandmeister

 

5.2  in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

die/der amtierende Stadtheimatpflegerin/Stadtheimatpfleger

 

5.3  in den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben

die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. bestimmte Vertreterin/Vertreter

die/der Vorsitzende des Seniorenrates Braunschweig

 

5.4 in den Ausschuss für Planung und Hochbau

die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. bestimmte Vertreterin/Vertreter

ein/e vom Umweltzentrum Braunschweig e.V. benannte Vertreterin/Vertreter der Umweltverbände

 

5.5   in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit

die/der Vorsitzende des Seniorenrates Braunschweig

die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. bestimmte/r Vertreterin/Vertreter

die/der Sprecherin/Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW)

 

5.6 in den Sportausschuss

die/der Präsidentin/Präsident des Stadtsportbundes Braunschweig e.V.

            die/der Schulsportberaterin/Schulsportberater

            die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. bestimmte

            Vertreterin/Vertreter

 

5.7 in den Umwelt- und Grünflächenausschuss

 die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates Braunschweig e.V. bestimmte Vertreterin/Vertreter

 ein/e vom Umweltzentrum Braunschweig e.V. benannte Vertreterin/Vertreter der Umweltverbände

 

Für die Sachverständigen mit gleichen Rechten wie Bürgermitglieder können die vorschlagenden Einrichtungen/Organisationen eine Stellvertretung benennen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

bei einer Enthaltung beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise