Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.12.2021 - 29 Gewährung von sonstigen Zuschüssen an Sportvere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das 1. Halbjahr 2021 erfolgt aus Gründen des Bestandsschutzes nach der am 30.06.2021 gültigen Sportförderrichtlinie.

Abweichend von Ziffer 3.62 der zum Stichtag gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig erfolgt die Verteilung durch die Verwaltung.

 

2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (alte Fassung) werden im Jahr 2021 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit von ihrem Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.

 

3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 70 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 66.322,97 € werden gewährt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise