Rat und Stadtbezirksräte
15.02.2022 - 21 Anpassung der Dynamisierung der Zuwendungen ab ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 15.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Zuschüsse der institutionell geförderten Einrichtungen im Sozial-, Jugend- Sport-, Kultur und Wissenschaftsbereich, deren Kostensteigerung nicht durch anderweitige Vereinbarungen geregelt sind, werden ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung im Personal- und Sachkostenbereich erhöht (dynamisiert), soweit es die aktuelle Haushaltslage zulässt.
2. Die Projektförderungen mit einer langen Laufzeit oder ohne zeitliche Begrenzung werden der institutionellen Förderung gleichgesetzt und in die Dynamisierung einbezogen. Projektförderungen sind im Kultur- und Wissenschaftsbereich entsprechend der hier gültigen Richtlinie in der Regel auf die Dauer eines Haushaltsjahres begrenzt. Die Projektförderungen, die im Haushalt gesondert ausgewiesen sind, werden ebenfalls in die Dynamisierung einbezogen.
3. Zudem werden die Zuwendungen für vorpflegerische Maßnahmen im Einzugsgebiet der Sozialstationen in die Dynamisierung aufgenommen, um dauerhaft die ursprünglich mit der Stadt Braunschweig vereinbarte Deckung von 80% der durchschnittlichen Personalkosten einer Sozialarbeiterstelle zu gewährleisten.
4. Der Zuschuss für Personal- und Sachkosten der Nachbarschaftshilfen wird regelmäßig so erhöht, dass dieser eine Dynamisierung zulässt.
5. Die Dynamisierung erfolgt, sofern ausschließlich Personalkosten gefördert werden, unter Zugrundelegung der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) für die Jahre 2016 - 2020 von
2,42 %.
Die Dynamisierung erfolgt, sofern ausschließlich Sachkosten gefördert werden, unter Zugrundelegung der durchschnittlichen prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex für die Jahre 2016 - 2020 von 1,14 %.
Die Dynamisierung bei Förderung von Personal- und Sachkosten erfolgt unter Zugrundelegung eines Mischwertes der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) für die Jahre 2016 - 2020 von 2,42 % und der durchschnittlichen prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex für die Jahre 2016 - 2020 von 1,14 %.
Der Mischwert von 2,16 % setzt sich zusammen aus einem Anteil von 80 % Tarifsteigerung und 20 % Verbraucherpreisindex.
Die ermittelten Dynamisierungsbeträge werden auf volle 100 € aufgerundet.
Die Entwicklung der durchschnittlichen prozentualen Tarifsteigerungen und des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex ist erstmalig zum Haushaltsjahr 2024 zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Die Überprüfung soll zum Stichtag 31. März 2023 erfolgen. Weitere bis zur Haushaltslesung bekanntwerdende Tarifabschlüsse und Änderungen beim Verbraucherpreisindex bleiben unberücksichtigt.
6. Der Rat der Stadt Braunschweig ist über das Ergebnis in Form einer Mitteilung zu unterrichten. Die Zuwendungsempfänger sind über die Entwicklung zu unterrichten.
7. Die Dynamisierung erfolgt auch dann, wenn durch Beschluss des Rates eine Erhöhung der Zuschüsse aus anderen Sachgründen, wie z.B. eine Angebotsausweitung aufgrund erhöhter Nachfrage, erfolgt ist.
8. Die Anhebung erfolgt auf Grundlage der zur Erstellung des Haushaltsentwurfs letztbekannten Ist-Zahlen bzw. Plan-Zahlen und Vorgabewerte.
9. Es werden die Veröffentlichungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen zur tariflichen Steigerung im TVöD für die Dynamisierung der Zuwendungen zugrunde gelegt.
10. Im Rahmen der Dynamisierung ist eine Vollfinanzierung auszuschließen. Die Zuwendungsempfänger haben Eigenmittel im angemessenen Umfang einzubringen.
11. Die Beschlussvorlage und das Abstimmergebnis der Vorberatung im Ausschuss für
Soziales und Gesundheit wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Kultur
und Wissenschaft und dem Sportausschuss zur Kenntnis übersandt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,9 kB
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