Rat und Stadtbezirksräte
15.02.2022 - 20 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 15.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2022, in den Weihnachtsferien 2022/2023 sowie für die Familienfreizeit 2022 werden wie folgt festgesetzt:
Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom
9. April bis 16. April 2022 stattfinden:
· 316,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 356,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 14. bis 21. Mai 2022 stattfinden:
· 207,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
o Kinder unter 3 Jahren 39,00 €
o Kinder von 3 bis 6 Jahren 123,00 €
· 247,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
o Kinder unter 3 Jahren 79,00 €
o Kinder von 3 bis 6 Jahren 163,00 €
Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 5. bis 21. August 2022 stattfinden:
· 335,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 505,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 15. bis 22. Oktober 2022 stattfinden:
· 243,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 283,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2022 bis 4. Januar 2023 stattfinden:
· 254,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
· 294,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
· Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).
· Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnahmebeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.
· Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
· Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.
o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.
· Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
· Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes gewährt.
o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.
· Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind weiterhin vorgehalten.
Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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194,3 kB
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