Ratsvorsitzender Graffstedt gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Dr. Kornblum nimmt anschließend die Verpflichtung gemäß§ 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG von Ratsfrau Silke Arning vor.
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