Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.01.2021 - 6.3 Einbeziehung sozialer Belange bei Entwicklung v...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende Frau Schütze möchte den zweiten Absatz, ersten Satz des Antrages ändern.

 

Herr Gedrowitz bittet bei Neubauvorhaben auch den Behindertenbeirat mit einzubeziehen, es gebe zur Zeit keinen öffentlichen Platz im Stadtgebiet, der für behinderte Menschen passierbar sei. Aspekte der Inklusion müssten in die Planung miteinbezogen werden. Um Plätze barrierefrei gestalten zu können, sein eine frühzeitige Einbindung sinnvoll.

 

Ratsfrau Ohnesorge bittet den Antrag passieren zu lassen, da die Zielsetzung und Intention nicht ganz klar sei. Mit dem Bebauungsplan könne die Zielgruppe bereits eingegrenzt werden, daher wäre es sinnvoll die sozialen belange bereits vor dem Bebauungsplan näher einzubeziehen. Durch den Antrag sei nicht klar, ob der Schritt der Einbeziehung nicht zu spät ansetzen würde.

 

Frau Dirks ergänzt, dass es nicht einfach sei allen Belangen Rechnung zu tragen, es ei daher nicht sinnvoll nur für ein Thema der Bauplanung eine Projektgruppe zu bilden. Weiterhin sei die Sozialverwaltung bereits, wie andere Bereiche auch, in die Planung mit einbezogen. Bei Aufstellungd er Bebauungspläne seien viele Aspekte zu berücksichtigen und Schulen, Kindertagesstätten oder Nachbarschaftszentren würden genauso berücksichtig wie andere. Es sei sinnvoll alle Aspekte gleichermaßen bei der Planung einzubeziehen und nicht für einzelne Belange einzelne Projektgruppen zu bilden. 

 

Ratsfrau Naber fragt, ob der Antrag nur auf Neubauvorhaben einwirke oder auch andere bauliche Veränderungen einbezogen werden sollten.

 

Ratsfrau Mundlos bittet zu berücksichtigen, dass durch den Antrag keine zusätzlichen Kosten entstehen solten, keine Bürokratie und keine Verfahrensverzögerungen. Bisher dauere es bereits viel zu lange von der Planung bis zur Realisierung. Noch mehr Bürokratie sei an dieser Stelle nicht zielführend.

 

Die Vorsitzende Frau Schütze kündigt an, den Antrag neu zu formlieren und klarzustellen.

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Im Rahmen geplanter Neubauvorhaben sind die sozialräumlichen Erkenntnisse aus der integrierten Sozialstrukturplanung zukünftig frühzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.

 

Neben der formalen Beteiligung soll bereits vor dem Beginn der verbindlichen Bauleitplanung mit den Fachkräften aus dem Sozialreferat eine Projektgruppe gebildet werden, um festzustellen, welche Bevölkerungsgruppen voraussichtlich zukünftig in den Neubaubereichen wohnen und evtl. arbeiten werden und welche Bedarfe daraus entstehen.

 

Hierbei soll es sowohl um Wohnraumkapazitäten und Gewerbeflächen als auch um den Zuschnitt und die Verteilung von Außenflächen gehen. Ziel ist es, örtliche Begegnungsräume insoweit mit zu planen, dass attraktive Stadträume mit verbindlich vorhandenen Strukturen der Nachbarschafts- und Quartiersarbeit für die zukünftig dort wohnenden Menschen geschaffen werden.

 

 

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Der Antrag wird von der Beratung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit zurückgezogen.

 

Erläuterungen und Hinweise