Rat und Stadtbezirksräte
22.01.2021 - 3 Kita-, Schul- und Schulkindbetreuung in Corona-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 22.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Distanzlernen in Corona-Zeiten
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass zu Beginn der Pandemie und im Rahmen des Wechselunterrichts die IServ-Server störungsfrei funktionierten.
Zum Start des Distanzunterrichts im Szenario C waren am Montag viele IServ-Server in ganz Niedersachsen unerwartet stundenweise nicht erreichbar, und Videokonferenzen konnten nicht wie vorgesehen stattfinden. Auch 17 der 68 IServ-Server von Braunschweiger Schulen konnten teilweise für mehrere Stunden nicht erreicht werden. Ein kompletter Onlineunterricht mit allen Schülerinnen und Schülern von zu Hause ist eine neue Herausforderung an die Technik und nicht vergleichbar mit der Situation zu Beginn der Pandemie oder im Wechselunterricht.
Trotz einer im Vorfeld erfolgten massiven Erhöhung der Serverkapazitäten bei IServ gab es insbesondere bei den Videokonferenzen ein Problem, das sich bundesweit auf alle IServSchulen ausgewirkt hat. Hierfür war laut der Firma IServ eine Störung auf einem für Videokonferenzen erforderlichen Vermittlungsserver verantwortlich, die bereits am Montagmittag behoben worden konnte. Da trotzdem weiterhin einige Schulen – auch mit ganz neuen Servern – zeitweise nicht erreichbar waren, wurde mit Hochdruck ein Softwareupdate entwickelt und am Dienstagvormittag bei den Schulen eingespielt. Seit Mittwoch ist – dies wurde auch durch die Schulleiterinnen und Schulleiter des Sprecherkreises der Schulleitungen bestätigt – bei den meisten Schulen wieder ein verlässliches Arbeiten mit IServ möglich. Bei einigen Schulen ist zusätzlich eine Aufrüstung des Servers erforderlich geworden, um die Performance weiter zu verbessern. Dies ist bei Firma IServ beauftragt und mittlerweile in Umsetzung.
Weiterhin führt die Verwaltung aus, dass sich die Serverbeschaffungen nach den von der Firma IServ vorgegebenen Spezifikationen für die jeweilige Schule richten und regelmäßig entsprechend der Vorgaben der Firma IServ aktualisiert werden. Die aufgrund des Szenarios C und der verstärkten Nutzung aufgetretenen Probleme wurden und werden weiterhin analysiert. Notwendige Hardwareaufrüstungen bzw. auch der Austausch von Hardware wird entsprechend beauftragt und durchgeführt.
Unabhängig davon erfolgt die im Rahmen des Medienentwicklungsplan unter Einbeziehung des Digitalpakts vorgesehene Datennetzmodernisierung und Erweiterung um WLAN in den Schulen sowie die Ausstattung der unterrichtsrelevanten Räume mit digitalen Präsentationsflächen. Die Umsetzung der Digitalpaktmittel muss bis Ende 2024 erfolgt und abgerechnet sein.
Die Ausschreibung für digitale interaktive Präsentationen ist erfolgt und derzeit in der Auswertung. Sofern keine vergabeverzögernden Umstände eintreten, ist mit ersten Lieferungen im April/Mai 2021 zu rechnen. Eine genauere Zeitplanung kann erst nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Zur personellen Situation in Fachbereich Schule erläutert die Verwaltung, dass es derzeit 6 Stellen für den Vorort-Service in Schulen gibt, von denen eine Stelle aktuell noch im Besetzungsverfahren ist. Die Schulen können Probleme über das Systembetreuungsverfahren melden, und je nach Fehlerart kann der Vorort-Service kurzfristig in der Schule zur Problembearbeitung erscheinen oder der Fehler wird an eine Fremdfirma (z. B. bei Defekt eines noch in Garantie befindlichen Gerätes) zur Störungsbeseitigung weitergeleitet. Im Gegensatz zu einem nur in einer Schule beschäftigten Administrator können sich die Mitarbeitenden gegenseitig vertreten und bei Bedarf kann der Vorort-Service auch mit mehreren Personen gleichzeitig in der Schule im Sinne einer schnelleren Erledigung der Aufgaben tätig werden.
Darüber hinaus gibt es noch eine Mitarbeiterin, die die stadtweite Administration der WLANAccess-Points sicherstellt und eine weitere Mitarbeiterin, die für das noch einzuführende stadtweite MobileDeviceManagement (MDM) die Administration übernimmt und auch als Ansprechpartnerin für die mobilen Endgeräte zur Verfügung steht.
Die Datennetzbetreuung wird durch Mitarbeitende des Fachbereichs Zentrale Dienste übernommen.
Seitens des Landes werden an einigen Schulen sogenannte Schulassistentinnen und -assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der organisatorischen sowie technischen Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts zur Verfügung gestellt.
Von Seiten der Schulen muss gewährleistet werden, dass eine Fehlermeldung an den Vorort-Service erfolgt. In jeder Schule sollte es einen IT-Obmann bzw. –frau geben.
Für inhaltliche Fragen zum digitalen Unterricht gibt es auch die medienpädagogischen Beraterinnen und -berater, die für die Beratung der Schulen in dieser Hinsicht zuständig sind.
Einen durch die Schule eingestellten hauptamtlichen Administrator gibt es bei der Heinrich-
Büssing-Schule. Dort gibt es seit Anbeginn des Medienentwicklungsplans einen von der
Schule eingestellten Administrator (vom Land finanziert), der die Betreuung der Schule und Technik durchführt (insbesondere werden die dortigen Schülerinnen und Schüler auch in der Systemwartung und –betreuung ausgebildet).
Infektionen an Kitas und Schulen
Die Verwaltung erläutert die aktuell bestehenden Regelungen in den Schulen. Diese werden bis zum 14.02.2021 beibehalten. Zusätzlich werde den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit gegeben, Kinder vom Präsenzunterricht in Szenario B zu befreien.
Aktuell sind 5 Schulen von Quarantänemaßnahmen und teilweiser vorübergehender Aussetzung des Präsenzunterrichts betroffen. An 1 Schulstandort bestehen einzelne Quarantänemaßnahmen ohne Einschränkung des Präsenzunterrichts. Insgesamt gibt es aktuell 9 positiv getestete Schülerinnen und Schüler und 2 positiv getestete Lehrkräfte sowie eine weitere positiv getestete Person. Außerdem ist eine KiTa von Quarantänemaßnahmen betroffen. An einem weiteren Standort ist das Betreuungsangebot teilweise vorübergehend eingeschränkt. Die Schulkindbetreuung ist nicht betroffen.
Braunschweiger Grundschulen im Wechselmodell
An den Braunschweiger Grundschulen werden derzeit verschiedene Modelle des Wechselunterrichts durchgeführt. Die meisten wechseln tageweise. Das hat den Vorteil, dass die Lehrkräfte die Kinder sehr regelmäßig sehen und ihnen die Aufgaben für den nächsten Tag erklären und mitgeben können. Nach Rückmeldung der Schulen wird der
Wechselunterricht befürwortet und dem reinen Distanzlernen aufgrund des regelmäßigen Kontakts deutlich vorgezogen.
Die allermeisten Schulleitungen meldeten, dass es einen guten Start in Szenario B gab und dass es überwiegend reibungslos läuft. Die Kinder freuen sich, in der Schule zu sein, sie sind motiviert und halten die Hygiene- und Abstandregeln sehr gut ein. Die Lehrkräfte fühlen sich in den kleinen Gruppen besser geschützt.
Es besteht jedoch ein hoher Organisationsaufwand, da Präsenz- und Distanzunterricht gleichzeitig organisiert werden müssen. Die neue Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021 erschwert die Organisation weiterhin. Zeitgleich muss zudem die Notbetreuung organisiert werden, so dass es an manchen Schulen zu personellen Engpässen kommt. An anderen Schulen unterstützen die pädagogischen Mitarbeitenden der Kooperationspartner. Die Klärung findet individuell in den Schulen statt. Insgesamt besteht eine hohe Mehrbelastung für Schulleitungen und Lehrkräfte.
Es fehlen weiterhin Notebooks für Lehrkräfte. Die Bund-Länder-Vereinbarung für das Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ wurde zwischenzeitlich unterzeichnet. Informationen zur konkreten Umsetzung liegen noch nicht vor. Außerdem kann das digitale Lernen bei einigen Kindern durch fehlende Internetanschlüsse zu Hause nicht erfolgen.
LTE-Router
Die Verwaltung führt aus, dass nicht nur die Frage der mobilen Endgeräte wichtig ist, um Distanzlernen auch für SuS aus benachteiligten Familien zu ermöglichen, sondern auch ein häuslicher Internetzugang, der in einigen Fällen fehlt.
Über den Braunschweiger Schulmittelfonds werde daher die Möglichkeit eröffnet die Finanzierung von LTE-Routern und Bildungs-Flatrate-Verträgen sicherzustellen. Diese Öffnung ermöglicht es den Kindern und Jugendlichen am digitalen Lernen teilnehmen zu können. Um die Möglichkeit schnell umsetzen zu können, können die Schulen über den Schulmittelfonds LTE-Router und die Verträge über kostengünstige Flatrate-Tarife bedarfsgerecht beschaffen. Der Schulträger unterstützt die Schulen mit Informationen über die bestehenden Angebote der Telekommunikationsunternehmen und steht für Hilfestellungen bei der Beschaffung sowie bei technischen Fragen zur Verfügung.
Corona-Schutzpaket
Die Richtlinie zum „Schutzpaket Corona“ ist jetzt erschienen. Es können Mittel für die sächliche Ausstattung von Schulen beantragt werden. Zur Corona-Schutzausstattung zählt beispielsweise: Wechselmasken für Schülerinnen und Schüler, FFP2-Masken für Lehrkräfte
oder Plexiglas-Schutzwände.
Die Verwaltung teilt mit, dass hierfür im Landesdurchschnitt 20 € pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung stehen. Braunschweig hat entsprechend den Höchstbetrag ca. 622.000 Euro beantragt. Die Mittel werden vom Schulträger an die Schulen weitergegeben.
Schülerbeförderung
Von der Verwaltung wird erläutert, dass die BSVG gleich zu Beginn des neuen Jahres in den Vollbetrieb – und nicht in den Ferienbetrieb – gegangen ist. Zusammen mit der geringen Zahl an Schülerinnen und Schülern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist die Situation zurzeit sehr entzerrt. Aktuell werden daher keine weiteren Reisebusse eingesetzt.
Sollte ab Februar wieder voller Präsenzunterricht stattfinden, können die zusätzlichen Reisebusse kurzfristig in Betreib genommen werden.
Zu den Nachfragen aus der letzten Sitzungen teilt die Verwaltung folgendes mit:
Der Internetzugriff für die Kooperationspartner der Schulen im Ganztag wird standardmäßig realisiert, wenn die Infrastruktur für den Ganztagsbetrieb an den Schulen geschaffen wird.
Für die flächendeckende Realisierung des Internetzugriffs für die Träger der Schulkindbetreuung in den Schulen wird derzeit verwaltungsintern an einer Lösung gearbeitet.
Beim Löwenwall handelt es sich um einen Platz im öffentlichen Raum, für den die allgemeinen Regelungen (Abstand, Maskenpflicht etc.) und ggf. die Allgemeinverfügung gelten. Laut Einschätzung der Verwaltung steht hier aber die schulische Veranstaltung, d. h. der Sportunterricht im Vordergrund, so dass auch die Regelung für den Sportunterricht gelten. Gemäß Nr. 6.4.2 Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 8. Januar 2021 besteht danach keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Sportausübung, wenn die Vorgaben für den Sportunterricht im Übrigen eingehalten werden.
Nach den Rückmeldungen der Schulen wird derzeit an zwei Integrierte Gesamtschulen und zwei Berufsbildende Schulen ein gestaffelter Unterrichtsbeginn realisiert.
In den Integrierten Gesamtschulen gibt es grundsätzlich – auch jenseits von Corona – einen offenen Anfang (z. B. ab 7:15 Ankommen, Unterrichtsbeginne 7:55).
In den berufsbildenden Schulen wurde der Unterrichtsbeginn für einen Teil der Schülerinnen und Schüler coronabedingt nach hinten verschoben (um 10 oder 15 Minuten).
Auf Nachfrage von Frau Ohnesorge führt die Verwaltung aus, dass sich 1900 Endgeräte gerade in der Beschaffung befinden. 800 Geräte sind an die Schulen ausgeliefert worden, 600 Geräte werden derzeit im Fachbereich Schule zur Auslieferung vorbereitet. Für Anfang Februar 2021 ist die Anlieferung der restlichen 500 Endgeräte angekündigt.
Zur Unterstützung des digitalen Lernens bieten aktuell 12 Kinder- und Jugendzentren Unterstützungsangebote an. Insbesondere wird hier die Internetnutzung immer stärker nachgefragt.
Frau Keller fragt nach, inwieweit auch die hauptamtlichen Administratorinnen und Administratoren die Möglichkeit haben, Hilfestellungen durch den Fachbereich Schule zu erhalten. Die Verwaltung erklärt dazu, dass es grundsätzlich möglich sei. Durch den durch die Administratorinnen und Administratoren selbst geschaffenen Standortaufbau ist es hier jedoch von Seiten des Fachbereichs nur eingeschränkt möglich eine kurzfristige Unterstützung zu bieten.
Frau Naber bittet um Erläuterung der Kürzung des Schulmittelfonds. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass den Familien durch die Aufstockung der Mittel für Bildung und Teilhabe durch den Bund mehr Mittel zur Verfügung stehen und der Schulmittelfonds entsprechend gekürzt werden konnte, ohne dass Defizite für die Familien entstehen.
Frau Ihbe erkundigt sich nach der Zusammenarbeit zwischen den IT-Obleuten und der medienpädagogischen Beratung.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass die IT-Obleute als Ansprechpartner in den Schulen fungieren und Probleme an den Schulservice weiterleiten. Probleme hinsichtlich der didaktischen Anwendung der EDV werden an die medienpädagogische Beratung weitergeleitet. In regelmäßigen Treffen werden die Standards (bei der EDV-Technik) vom Schulträger gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der IT-Obleute und der medienpädagogischen Beratung (IT-Team) besprochen und abgestimmt.
Zu einer weiteren Frage von Herrn Herla teilt die Verwaltung mit, dass es derzeit keine Bestrebungen gibt an jeder Schule einen hauptamtlichen Administrator einzusetzen. Neben den dadurch entstehenden hohen Personalkosten würde auch die Arbeitsmarktlage einer Besetzung dieser Stellen entgegenstehen. Durch den Vor-Ort-Service durch den Fachbereich Schule würden nach Fehlermeldungen telefonische Klärungen erfolgen bzw. Mitarbeitende kurzfristig zu den Schulen fahren. Durch die Bündelung von Mitarbeitenden im Fachbereich bestehe zudem die Möglichkeit des stetigen Austauschs, der Fortbildung und der Vertretungsmöglichkeit im Abwesenheitsfall.
Frau Bentin fragt nach, ob es an allen Schulen IT-Obleute gibt. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass dies nicht der Fall ist. An Schulen ohne IT-Obleute würden die Aufgaben grundsätzlich von den Schulleitungen übernommen.
