Rat und Stadtbezirksräte
26.01.2021 - 7.1.1 Nutzung von Recyclingmaterialien durch die Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 26.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Bürgermitglied Dr. Wendenburg zeigt sich enttäuscht über die Stellungnahme der Verwaltung. Die Bauverwaltung missachtet für ihn offensichtlich § 3 des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Die Norm besagt eindeutig, dass die Verwaltung Recyclingbaustoffe zu bevorzugen hat, wenn dies nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führt. Ferner hat die Verwaltung nach dem Gesetz auf die Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, einzuwirken, die Verpflichtungen zur Abfallvermeidung und umweltverträglicher Abfallbewirtschaftung zu beachten. Hier erwartet er von der Verwaltung eine Konkretisierung. Ratsherr Köster regt hierzu eine bilaterale Klärung oder das Stellen eines Antrags an.
