Rat und Stadtbezirksräte
26.01.2021 - 7.5 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 26.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
7.5.1
Aufgrund des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lässt Ratsherr Köster keine mündlichen Anfragen in der Sitzung zu.
Protokollnotiz:
Zur Sitzung des Bauausschusses wurde der Verwaltung von der BIBS-Fraktion zum Thema „Sperrung der Badetweete" eine Anfrage mit folgenden Teilfragen zugeleitet:
1. Was ist der Grund für die andauernde Sperrung?
2. Wie lange wird die Badetweete noch gesperrt bleiben?
3. Könnte die Situation dort bis zum Abschluss der Arbeiten baulich verbessert werden, z. B. durch einen parallel laufenden Alternativweg?
Zu den Fragen der BIBS-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Am 22.05.2020 wurde die aktuell gültige Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Einstellplätzen für das Grundstück Badetwete 1/2 erteilt. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO wurden keine Regelungen zur Baustelleneinrichtung getroffen. Um das genehmigte Bauvorhaben umzusetzen, war es erforderlich, die Baugrube bis in den öffentlichen Bereich der Badetwete auszuheben. Die öffentliche Fläche dient derzeit auch als Baustelleneinrichtung. Der Bürgerpark ist weiterhin über den Friedrich-Kreiß-Weg erreichbar.
Zu 2.: Der von der Verwaltung angeforderte Bauzeitenplan, eingegangen im Dezember 2020 sieht vor, dass die Badetwete im Juli wieder vollständig der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Zu 3.: Eine Verbesserung der derzeitigen Situation ist nur schwer zu realisieren, da die angrenzende nördlich liegende Fläche (Grünfläche in der Zuständigkeit des FB 67) höhentechnisch gesehen deutlich unterhalb der Wolfenbütteler Straße und der Badetwete liegt. Hierzu müsste eine provisorische Treppen- oder Rampenanlage von der Wolfenbütteler Straße gebaut und zudem ein Teil der historischen Mauer entfernt werden. Dieser Aufwand würde angesichts der bestehenden Ausweichmöglichkeit über den Friedrich-Kreiß-Weg in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem Nutzen eines Provisoriums stehen. Die Schaffung eines solchen Provisoriums wurde dem Bauherrn daher nicht auferlegt.
