Rat und Stadtbezirksräte
27.01.2021 - 15 Planfeststellungsbeschluss Schunter Butterberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 27.01.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gekeler erläutert das Thema, insbesondere das Beteiligungsverfahren.
Ratsherr Dobberphul, auch Mitglied im Vorstand des Wasserbandes Mittlere Oker, fragt zum Brückenbestand. Aufbauend auf der Mitteilung 17-05348 antwortet Herr Benscheidt: Der Ersatzbau der Schunterbrücke Butterberg ist erfolgt, die ursprüngliche Brücke wurde entfernt. Die Brücke Rühme-Kralenriede (Verlängerung der Straße „Im Alten Dorfe") ist derzeit nicht barrierefrei, an beiden Zugängen sind Treppenanlagen vorhanden. Eine barrierefreie Gestaltung ist in Planung.
Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs fragt, inwieweit erwartet wird, dass es durch die Verlegung der Schunterbrücke Butterberg durch Verkehrsströme aus Richtung Vorwerksiedlung zu Störungen im Schutzgebiet, wo u. a. das Tüpfelsumpfhuhn beheimatet sei, kommt. Herr Gekeler geht auf die vielfältigen Gründe für Verschwenkungen an der Schunter ein, insbesondere Verhandlungsergebnisse mit Grundstückseigentümer*innen, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Wehrs und der Bienroder Mühle. Es gibt keine neuen Freizeitwege, sondern weiterhin zwei Brückenanbindungen. Eine gemäßigte Erlebbarmachung der renaturierten Schunter sei das Ziel. Wie in allen Schutzgebieten werde beobachtet, ob Probleme auftreten, z. B. ob Trampelpfade entstehen, und hierauf reagiert.
Frau Dr. Goclik fragt nach Pflegekonzepten für den Zeitraum nach der Renaturierung und inwiefern an Nutzungen wie zum Beispiel Sandmagerrasen und Beweidung festgehalten werde. Herr Gekeler erklärt, dass der neue Gewässerverlauf, sobald dieser vom Land in ein paar Jahren als Gewässer zweiter Ordnung klassifiziert wird, dem entsprechenden Unterhaltungsverband bzw. SE|BS zugewiesen werde. Bis zur offiziellen Abnahme sei der Wasserverband Mittlere Oker zuständig.
Protokollnotiz: Für die neu hergestellten bzw. renaturierten Gewässerabschnitte gibt es kein Pflegekonzept. Hier erfolgt durch die nach dem Niedersächsischen Wassergesetz für die Unterhaltung Zuständigen eine sich am Bedarf orientierende Gewässerunterhaltung, die die gewünschte Gewässerentwicklung zulässt und dabei den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewährleistet. Für die öffentlichen Flächen im Plangebiet ist kein umfangreiches Pflegekonzept vorgesehen. Landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen unterliegen der Sukzession, während pflegebedürftiges Grünland durch extensive Nutzung erhalten werden soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grünlandanteil im städtischen Besitz gering ist.
Herr Gedrowitz bittet um Auskunft, ob der vom Wasserverband geplante Aussichtshügel barrierefrei gestaltet wird.
Protokollnotiz: Der vom Wasserverband geplante Aussichtshügel befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Schunter. Um möglichst wenig Überschwemmungs- und Biotopfläche zu beanspruchen, sind relativ steile Böschungsneigungen notwendig, die ein barrierefreies Erreichen der Kuppe nicht möglich machen. Die Anlage einer geeigneten, befestigten Rampe mit Absturzsicherungen ist daher nicht vorgesehen. Von den beiden neuen geplanten Brücken und der unmittelbar am nördlichen Aussichtshügel gelegenen Bestandsbrücke sind zukünftig sowohl das Gewässer als auch die Aue barrierefrei erlebbar.
Anlagen zur Vorlage
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6,2 MB
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