Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

27.01.2021 - 13.2 Änderungsantrag zu Vorlage 20-14638 "Planung un...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Wortbeiträge siehe Protokollierung zur Ergänzungsvorlage 20-14638-01 / TOP 13.1.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufzählung im Absatz „Planung" wird wie folgt verändert:

         Die Radwegebreiten von bisher jeweils 2,00 m wurden auf ein Maß von jeweils 2,30 m gemäß Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig" vergrößert.

         Im Bereich des Nordangers soll eine provisorische Wendefläche in Asphaltbauweise realisiert werden, bis die notwendigen Voraussetzungen zur Realisierung des Ausbaus der Wodanstraße vorliegen.

         Die Straßenentwässerung der Mitgaustraße erfordert im Bereich des Nordangers den Bau eines Versickerungsbeckens für Niederschlagswasser, da für eine Ableitung des Niederschlagswassers in das Kanalnetz des Mittelweges keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Der im Rahmen der Planungen der Stadtstraße Nord geplante Anschluss der Straßenentwässerung an den Kanal des Bienroder Weges kann aus Platzgründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht realisiert werden.

         An der Einmündung des Mittelweges soll eine gegenüber der Planung der Stadtstraße Nord deutlich reduzierte Lösung realisiert werden. Auf die Signalisierung soll aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsbelastungen der Mitgaustraße zunächst verzichtet werden. Leerrohre werden unter der Mitgaustraße dennoch vorsorglich eingebaut. Der Radverkehr wird durch eine Führung auf Radfahrstreifen im Knotenbereich hervorgehoben.

         Die Planung des Knotenpunktes erfolgte so, dass bei für einenm möglichen zukünftigen Weiterbau der Stadtstraße Nord in Richtung Hamburger Straße möglichst wenige Flächen der jetzigen Planung geändert werden müssen. ein Kreuzungsdesign ohne Radfahrstreifen in Mittellage, mit geschützter Radverkehrsführung und mit freiem Rechtsabbiegen für Radfahrende vorbereitet oder zumindest offen gehalten wird.

         Im Rahmen der derzeitigen Planung wird Radfahrenden an der Einmündung in den Mittelweg ein gefahrloses Einordnen zum Linksabbiegen auf der Fahrbahn ermöglicht.

         Die Planung der Radwege wird dahingehend angepasst, dass die im Lageplan dargestellten Verschwenkungen so weit wie möglich entfernt werden.

         Die Radwege werden an den Grundstückszufahrten und der Einmündung der Lichtwerkallee durchgängig und störungsfrei, ohne Absenkungen oder Belagswechsel gestaltet.

         Unter Einbeziehung des Behindertenbeirates wird die Möglichkeit geprüft, die Radwege mittels eines niedrigen, bei  Bedarf überfahrbaren Schrägbords baulich vom Gehweg zu trennen.

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 5       Dagegen: 7       Enthaltungen: 0

 

Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Erläuterungen und Hinweise