Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.01.2021 - 3 Ständiger Tagesordnungspunkt "Kinder- und Jugen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Arbogast berichtet über das aktuelle Infektionsgeschehen in Braunschweig. Zugleich erfolgt unter diesem TOP die Beantwortung der Anfrage zu TOP 7.1 der CDU-Fraktion „Notbetreuung, geschlossene Kindertageseinrichtungen (Szenario C) und wie geht es weiter?“ (Ds. 21-15145).

 

Die Kindertageseinrichtungen sind derzeit geschlossen. Eine Notbetreuung ist eingerichtet, tagesaktuell werden rund 40 % der Plätze in Anspruch genommen werden. Eine allgemeine Steigerung der Unzufriedenheit ist festzustellen, nicht alle Familien kommen mit den derzeitigen Einschränkungen zurecht beziehungsweise sind dazu bereit, die Schließungen der Einrichtungen zu akzeptieren.

 

Um den bürokratischen Aufwand im Rahmen der Notbetreuung gering zu halten, wird weitestgehend auf Arbeitgebernachweise verzichtet. Die Eigenverantwortlichkeit der Eltern schafft zudem weitere Akzeptanz der Maßnahmen.

 

Elternbeiträge werden den Eltern, die derzeit keine Betreuung in Anspruch nehmen, zurückerstattet.

 

Frau Keller fragt nach, ob Eltern gegenüber Tagespflegepersonen derzeit tatsächlich einen Anspruch auf die übliche Betreuungsleistung haben.

Herr Albinus berichtet, dass für die Kindertagespflege laut Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen im Unterschied zum Kita-Bereich keine vollständige Schließung vorgesehen ist. Frau Streit ergänzt, dass der Regelbetrieb der Kindertagespflege damit zu begründen ist, dass die Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder geringer ist als in Kindertagesstätten. 

 

Im weiteren Verlauf berichtet Herr Albinus über eine Hilfs- und Unterstützungsaktion für Kinder, deren Eltern sich im Transferleistungsbezug befinden und Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Derzeit werden für alle Kinder, die sich über Mittag in einer schulischen Notbetreuung befinden und in der es coronabedingt kein Mittagessenangebot gibt von Hauswirtschaftskräften verschiedener Kitas täglich rund 200 Lunchpakete vorbereitet. Diese werden an Kooperative Ganztagsgrundschulen ausgeliefert, an denen eine Notbetreuung durchgeführt wird, jedoch einzelne Caterer ihre Leistung nicht mehr erbringen können. Hierbei werde nicht zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne BuT-Bezug differenziert. Schulen, die ein Versorgungsproblem gemeldet haben, erhalten die Lunchpakete für die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler. Des Weiteren wird derzeit an einer Unterstützungsmöglichkeitr BuT-berechtigte Kinder gearbeitet, die gegenwärtig keine Betreuungsleistungen und damit auch kein Mittagessen in Anspruch nehmen können und sich in häuslicher Betreuung befinden.

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterungen und Hinweise