Rat und Stadtbezirksräte
04.03.2021 - 5.1 Sanierung der Kindertagesstätten in freier Träg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 04.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Sanierungskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger zu erarbeiten und diese dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung bis zum Ende des II. Quartals 2021 vorzulegen. Die Richtlinie soll nach der Beschlussfassung zeitnah in Kraft treten, sodass im Jahr 2021 bereits Zuschüsse nach dieser Förderrichtlinie bewilligt werden können.
Die Richtlinie sollte folgende Kriterien berücksichtigen:
1. Bei der Zuwendung besteht eine Zweckbindung von max. 15 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes können die bewilligten Mittel bei Zweckentfremdung in Höhe des Restwertes zurückgefordert werden.
2. Die erforderlichen Eigenanteile der jeweiligen Träger werden analog zu den im pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) für die Betriebskosten definierten Eigenanteile auf derzeit 5% und 10% festgelegt.
3. Bei Zuwendungen unter 1 Mio. Euro erfolgt die Überprüfung der Kosten durch das städtische Gebäudemanagement durch eine Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen. Bei Baumaßnahmen ist eine Kostenkalkulation nach DIN 276 vorzulegen.
