Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.03.2021 - 14 Städtische Stellungnahme zum Planfeststellungsä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer leitet in das Thema ein. Seitens der Planfeststellungsbehörde erfolgt die Bewertung und die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Vorliegen aller Stellungnahmen und Einwendungen. Herr Schwarz (Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, Geschäftsführer), Herr Dr. Wermuth (WVI, Geschäftsführer) und Herr Mellmann (projectairport, Geschäftsführer) erörtern ergänzend und gehen auf Fragen und Anmerkungen ein. Bezirksbürgermeister Stülten erläutert seine Haltung und die Position der Stadtbezirksratsmitglieder 112 Wabe-Schunter-Beberbach (siehe auch Protokollierung zur Sitzung vom 24.02.2021).

 

Der Änderungsantrag 20-14885-01 wird von Ratsherr Hinrichs eingebracht und begründet.

Ratsherr Dr. Mühlnickel fragt, inwieweit ein Ausbau der K 31 bzw. eine Erweiterung um einen Radweg mit Blick auf das FFH-Gebiet im Umfeld möglich und geplant sei, und welche Erkenntnisse es zum Verkehrsaufkommen gebe. Zum Bereich Waggumer Weg mit wassergebundener Decke und Landschaftsschutzgebiet sehe er eine Befestigung kritisch.

Herr Mellmann erläutert wunschgemäß ausführlicher zur Westumfahrung / Bienroder Spange. Stadtbaurat Leuer erklärt, die Verkehrsbelastung werde als zu gering eingestuft, um eine Verkehrsflächenerweiterung der K 31 im schutzwürdigen Gebiet zu rechtfertigen.

Es sei zudem beim Waggumer Weg schwierig, eine Versiegelung und Beleuchtung im Schutzgebiet durchzusetzen. Allenfalls sei eine ebene Radwegführung denkbar.

 

Der Änderungsantrag 21-15507 wird von Ratsfrau Buchholz eingebracht und begründet. Ratsfrau Buchholz geht auf die Diskussion im Stadtbezirksrat 112 und die Gutachten ein. Die BIBS-Fraktion kritisiere, dass die für die Gutachten aus dem Jahr 2018 verwendeten Zahlen mittlerweile bis zu 7 Jahre alt (aus dem Jahr 2014) seien. Eine aktuelle Erhebung sei wünschenswert. Von der Bienroder Spange abgesehen, handele es sich für den Bezirk um eine unbefriedigende Nulllösung. Die längeren Fahrzeiten für Schüler*innen seien zu wenig gewürdigt. Zudem seien die Schutzziele von Feuerwehr und Rettungsdienst unerreichbar geworden. Für die höhere Verkehrsbelastung sei der neue Supermarkt als Verursacher identifiziert worden, ohne die Schließung von zwei alten Supermärkten zu berücksichtigen. Eine neue Erhebung biete die Chance, das Verkehrsaufkommen vor und nach der Kappung der Grasseler Straße abzubilden. Ratsfrau Buchholz bemängelt, dass 84 Gebäude ohne eine Entschädigung einer höheren Schallbelastung ausgesetzt werden. Es sei zudem unredlich, dass sich die gesamtstädtische Betrachtung, hier eine drohende verkehrliche Mehrbelastung für Querum, so auswirke, dass Waggum keine Kompensation für die Flughafenerweiterung erhalte. Es sei angezeigt, andere Verkehrsführungen zu prüfen, zum Beispiel eine Umfahrung auf dem Flughafengelände, ein Zurücknehmen der Kappung der Grasseler Straße oder eine Schrankenlösung.

 

Herr Dr. Wermuth erläutert nochmals den Analysefall 2016 und den Prognosefall 2030, auf dem die Zahlen beruhen.

 

Ratsherr Kühn begehrt eine getrennte Abstimmung zum Änderungsantrag 20-14885-01. Er spricht sich dafür aus, einen Radweg für den Waggumer Weg unabhängig vom Planfeststellungsverfahren (z. B. im Rahmen des Radwegekonzeptes) zu prüfen.

Ratsherr Kühn und Ratsherr Dr. Mühlnickel appellieren, für die örtlichen Schallschutzmaßnahmen zufriedenstellende Lösungen im Sinne der betroffenen Anwohner*innen zu finden.

 

Herr Schwarz führt aus, die meisten Fragen und Anregungen seien bereits eingebracht und an den Vorhabenträger weitergegeben worden und werden im Verfahren gewürdigt. Eine Umfahrung auf dem Flughafengelände würde ein mehrjähriges, aufwendiges Planfeststellungsverfahren bedeuten. Eine Schrankenlösung (Finkenwerder) beim Verkehrsflughafen sei nach geltenden Gesetzen unzulässig. Die Länge der Startbahn sei erforderlich, u. a. im Rahmen der Forschung des DLR, und bedeute zudem mehr Sicherheit und weniger Lärm. Selbst bei einer Herabstufung seien die Sicherheitsanforderungen so hoch, dass eine Schrankenlösung nicht genehmigungsfähig sei.

 

Ratsherr Manlik führt aus, dass der Flughafen für etwa 3.500 Beschäftigte im Flughafenumfeld und eine hohe Wirtschaftskraft stehe. Er spricht sich für eine Aufwertung des Radwegs aus.

Frau Dr. Goclik unterstützt die städtische Stellungnahme aus naturschutzfachlicher Sicht. Sie ist aufgrund vorhandener besser befahrbarer Alternativen gegen einen asphaltierten Radweg am Waggumer Weg.

 

Ratsherr Dr. Mühlnickel geht auf die Änderungsanträge ein. Er unterstützt die Verwaltung darin, von Eingriffen in die Natur abzusehen. Er bittet, den sog. "Runden Tisch Waggum" aus der Mitteilung außerhalb von Sitzungen 20-13109 "Verkehr rund um den Flughafen" wieder aufzunehmen und die bisherigen Ergebnisse mit dem Stadtbezirksrat 112 abzustimmen und zu entscheiden. Die Finanzierung und die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Waggum und Bevenrode sollten hierbei im Mittelpunkt der Beratung und Entscheidung stehen.

Ausschussvorsitzende Palm erklärt, dass Stadtbaurat Leuer zugesagt habe, diese Themen im 2. Quartal 2021 aufzugreifen und Umsetzungsperspektiven zu erörtern.

 

Auf Anpassungen an den Beschlussvorschlägen und auf die Abstimmungsreihenfolge TOP 14.2 - TOP 14.1 (getrennte Abstimmung) - TOP 14 wird sich verständigt.

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Beschluss (20-14885 geändert):

„Der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Planfeststellungsänderungsverfahren „Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens", ergänzt um die Erwartungshaltung, dass die örtlichen Schallschutzmaßnahmen für betroffene Anwohner bzw. Immissionsorte gemäß Gutachten erfolgen, wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, in welcher Form der Waggumer Weg als wichtige verkehrliche Beziehung für den Fahrradverkehr zwischen dem Flughafen und der Innenstadt angemessen aufgewertet werden kann."

 

Beschluss (20-14885-02):

„Der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Planfeststellungsänderungsverfahren „Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens", ergänzt um die Erwartungshaltung, dass die örtlichen Schallschutzmaßnahmen für betroffene Anwohner bzw. Immissionsorte gemäß Gutachten erfolgen, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, in welcher Form der Waggumer Weg als wichtige verkehrliche Beziehung für den Fahrradverkehr zwischen dem Flughafen und der Innenstadt angemessen aufgewertet werden kann."

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Abstimmungsergebnis (20-14885 geändert):

Dafür: 11        Dagegen: 2       Enthaltungen: 0

 

 

Das Umlaufverfahren gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG wurde am 09.04.2021 abgeschlossen. 20 von 21 Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses haben dem Umlaufverfahren zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis zur Ergänzungsvorlage 20-14885-02 im Umlaufverfahren:

Dafür: 12        Dagegen: 1       Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise