Rat und Stadtbezirksräte
10.03.2021 - 5.5.2 Einbeziehung sozialer Belange bei der Aufstellu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., BIBS u. Gruppe Die Fraktion P²
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (ungeändert):
Im Rahmen geplanter Neubauvorhaben, die durch die Erstellung von Bebauungsplänen flankiert sind, sind die sozialräumlichen Erkenntnisse aus der integrierten Sozialstrukturplanung zukünftig frühzeitiger im Verfahren zu berücksichtigen.
Neben der formalen Beteiligung durch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. zur Feststellung der benötigten Plätze in Kindertagesstätten und Schulen) soll im Rahmen der gesamten Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung mit den Fachkräften aus dem Sozialreferat eine gemeinsame Projektgruppe gebildet werden, um frühzeitig festzustellen,
- welche Bevölkerungsgruppen sich ansiedeln sollten, um eine gute Durchmischung sicherzustellen, und
- welche spezifischen Bedarfe daraus resultieren.
Hierbei soll es sowohl um Wohnraumkapazitäten und Gewerbeflächen als auch um den Zuschnitt und die Verteilung von Außenflächen gehen. Ziel ist es, örtliche Begegnungsräume insoweit mit zu planen, dass attraktive Stadträume mit verbindlich vorhandenen Strukturen der Nachbarschafts- und Quartiersarbeit für die zukünftig dort wohnenden Menschen geschaffen werden.
Diese Maßnahmen sollen keine zusätzliche Bürokratie, keine zeitliche Verzögerung und keine Verteuerung des Wohnraums verursachen.
