Rat und Stadtbezirksräte
15.04.2021 - 3 Ständiger Tagesordnungspunkt "Kinder- und Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 15.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Dr. Arbogast berichtet über das aktuelle Infektionsgeschehen in Braunschweig und dessen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendbetreuung.
Der Inzidenzwert in Braunschweig liegt bislang dauerhaft unterhalb des Landes- und Bundesdurchschnitts. Nach Ostern lag der Wert einige Tage unterhalb der kritischen Grenze von 100, aktuell ist der Wert jedoch wieder über die Grenze von 100 hinaus angestiegen. Im Vergleich mit den Inzidenzwerten der umliegenden Kommunen war dieser Trend vorhersehbar, daher sind kurzfristig auch keine Lockerungen der Beschränkungen in Braunschweig in Kraft getreten.
Mindestens 90 % der Infizierten sind von der deutlich ansteckenderen britischen Mutation des Covid-19-Virus betroffen. Darüber hinaus hat sich das Infektionsgeschehen verlagert, aktuell sind rund 25 % der Infizierten Kinder und Jugendliche.
Das Infektionsgeschehen in den Braunschweiger Pflegeeinrichtungen ist deutlich gesunken, dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der dort lebenden Menschen inzwischen geimpft ist.
Die schweren Krankheitsverläufe zeigen sich nun häufiger in der Altersgruppe der 50 - 70-Jährigen.
Inzwischen konnte auch ein Großteil des Kita-Personals in Braunschweig geimpft werden.
Die Kinderbetreuung findet zurzeit nur im Rahmen der Notbetreuung bei einer Belegung von rund 50 % statt. Die Rückmeldungen aus der Elternschaft zeigen zum Teil Verständnis für die Maßnahmen, zum Teil wird jedoch auch Unverständnis geäußert. Häufig richten Eltern ihren Unmut dabei gegen das Personal in den Kitas. Frau Dr. Arbogast betont, dass der Betrieb in den Kitas an die jeweils geltende Verordnungslage gebunden ist und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen nicht für bestehende Einschränkungen verantwortlich sind.
Auf Nachfrage von Herrn Ploppa, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen verlässliche und richtige Informationen zu den Maßnahmen zur Weitergabe an die Elternschaft erhalten können, weist Frau Dr. Arbogast auf die von der Stadt Braunschweig genutzten Informationskanäle hin. Neben den Pressemeldungen, den Information auf den Social-Media-Kanälen oder dem Internetauftritt der Stadt Braunschweig stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie regelmäßig in Kontakt zu den Betreuungseinrichtungen der freien Träger.
Frau Wilimzig-Wilke fragt nach dem Umgang mit den in großer Menge in Einzelteilen an die Schulen gelieferten Schnelltests, welche unter hohem personellem und zeitlichem Aufwand zu einzelnen Test-Kits zusammengestellt werden müssen. Frau Dr. Arbogast teilt hierzu mit, dass die Beschaffung dieser Tests durch das Land Niedersachsen erfolgte und die Kommunen im Vorfeld sowie bei der Verteilung an die einzelnen Schulen nicht beteiligt waren.
Auf die Frage von Frau Ohnesorge nach einer Lösung für das während der Schulszenarien B und C nicht angebotene kostenlose Mittagessen in den Schulen für BuT-Berechtigte führt Frau Dr. Arbogast aus, dass die Verteilung von Gutscheinen an den anspruchsberechtigten Personenkreis weiter beibehalten wird.
Frau Kusatz erkundigt sich nach der Möglichkeit, Schnelltests für freie Träger und städtische Einrichtungen gemeinsam zu beschaffen um Kostenvorteile auszunutzen. Herr Albinus erläutert, dass nach der aktuellen Verordnungslage trotz Sondervorschriften für Direktvergaben zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die Wertgrenze (214.000 Euro, netto) für eine gemeinsame Beschaffung von Schnelltests derzeit nicht ausreicht.
Herr Albinus berichtet über ungünstige Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. So dürfen beispielsweise Handwerker die Schulen nur noch mit einem Negativnachweis mit einer Gültigkeit von max. 24 Stunden betreten. In der Praxis sorgt dies für erhebliche Probleme bei den Baufirmen und führt letztlich zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen. Frau Dr. Flake äußert in diesem Zusammenhang ihr Unverständnis. Die geschilderten Probleme wären vermeidbar, wenn die Kommunen rechtzeitig vor dem Erlass von derartigen Regelungen beteiligt würden.
Im weiteren Verlauf berichtet Frau Dr. Arbogast von einer ihr während der Sitzung zugegangenen Rundverfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung. Die oben genannte Regelung wurde abgeändert: zukünftig ist für Handwerker, Reinigungspersonal und Küchenpersonal ein Negativnachweis durch Selbsttests zweimal wöchentlich ausreichend.
Frau Dr. Arbogast berichtet auf Nachfrage von Frau Keller, dass von 2300 geplanten Schuleingangsuntersuchungen bis Dezember 2020 500 Untersuchungen durchgeführt wurden. Ab dem 10. Mai 2021 sollen die Schuleingangsuntersuchungen fortgesetzt werden.
