Rat und Stadtbezirksräte
16.04.2021 - 3.4 Stadtfriedhof neuer Teil, Abteilung "sogenannte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hesse
- Datum:
- Fr., 16.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Ohnesorge merkt die aus Ihrer Sicht ungewöhnliche Vorgehensweise an, dass dem AfKW diese Information lediglich als Mitteilung zugehe. Weiterhin spricht sie inhaltliche Passagen der vorgelegten Texte an und schlägt als Änderung vor, eine Differenzierung der Opfergruppen Fremdarbeiter, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene auf den Tafeltexten als nicht erforderlich zu streichen. Auf den Tafeltexten werde die Rolle der Firmen in Braunschweig und der Region, die von der Zwangsarbeit profitiert haben, nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht, dies soll noch ergänzt werden. Ferner fragt sie, welche Hintergründe die Umbettungen im Jahr 1974 hatten. Frau Ohnesorge schlägt vor, die Gräber mit Namenstafeln zu bestücken, die jeweils Namen und Lebensdaten der Opfer ausweisen.
Frau Dr. Boldt-Stülzebach erwidert, dass die vorgelegten Texte nur einen Auszug aus der Gesamtdokumentation darstellen, die im Internet zur Verfügung stehen wird. Das Thema der Zwangsarbeit wird dort ausführlicher dargestellt werden. Überdies ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es im Internetauftritt eine gesonderte Literaturliste zum Thema Zwangsarbeit geben wird. Zur Frage der Namenstafeln wird darauf hingewiesen, dass eine Auflistung aller namentlich identifizierbaren Opfer im Internet erfolgt. Die Frage zur Umbettung im Jahr 1974 wird nachgehend beantwortet.
Frau Dr. Flake fragt nach, ob Vorlagen dieser Art weiterhin ausschließlich im Grünflächenausschuss beschlossen werden. Herr Dr. Malorny erläutert, dass es vorrangig um ein gesamtheitliches Gestaltungskonzept gehe und hierfür der Grünflächenausschuss zuständig ist. Es gilt weiterhin die Vorgabe, dass nur ein Ausschuss vorberatend tätig werden soll und dies der fachlich zuständige Ausschuss sein müsse. Zukünftig soll aber darauf geachtet werden, dass der AfKW, wo möglich, beteiligt wird und hierfür ggf. eigene Beschlusspunkte zu den erinnerungskulturellen Aspekten zusätzlich aufgeführt werden, womit eine Zuständigkeit des AfKW entstünde und eine entsprechend um den AfKW ergänzte Gremienschiene möglich wäre.
