Rat und Stadtbezirksräte
27.04.2021 - 9.4.1 Überwachung des ruhenden Verkehrs - unzulässige...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Kornblum
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 27.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Wendenburg fragt, inwieweit die Aufgabe der Parkraumüberwachung kostendeckend erfolgt und ob sich dies durch die bevorstehende Reform des Bußgeldkatalogs mit deutlich höher sanktionierten Parkverstöße verändern wird.
Protokollnotiz: Die Ordnungsverwaltung informiert, dass die Einnahmen aus Verfahren wegen Verstößen gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs vor der Corona Pandemie jährlich zwischen 2 und 2,1 Mio. Euro lagen.
Die jährlichen Personalkosten für Parkraumüberwachende und den für die nachgehende Bearbeitung im Innendienst liegen kalkulatorisch bei ca. 1,25 Mio. Euro. Hinzu kommen anteilige Personalkosten in der Stadtkasse.
Da im Bereich der Parkraumüberwachenden seit Jahren eine hohe Fluktuation herrscht, schwanken die Kosten für das eingesetzte Personal sehr stark. Anhand der Einnahmen und Ausgaben lässt sich aber feststellen, dass die Aufgabe „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ zumindest kostendeckend wahrgenommen wird.
Welchen Einfluss die geplante Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder auf die Einnahmen haben wird, ist nicht vorhersehbar, da mit der Erhöhung durchaus eine Verringerung der Anzahl der Verstöße einhergehen könnte. Eine belastbare Prognose für die Entwicklung ist zurzeit nicht möglich.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266 kB
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