Rat und Stadtbezirksräte
28.04.2021 - 6 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 28.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
TOP 6, 7 und 8 werden gemeinschaftlich behandelt.
Auf die Erörterungen u. a. in der Sondersitzung vom 10.12.2020 wird verwiesen. Etwa 180 Wohneinheiten sollen entstehen. Mobilitätsthemen wie die Radwegeführung an den beiden Kreisverkehren, Carsharing, Bikesharing, die Nähe zur Stadtbahnhaltestelle, Festsetzungen zur Energieeffizienz der Gebäude, Dachbegrünungen, seniorengerechtes Wohnen in Kombination mit einer Kita und Lärmbelange wurden intensiv beleuchtet. Es wird die neue Regelung zum sozialen Wohnraum gemäß Ratsbeschluss angewendet, d. h. alle Wohngebäude fließen in die Berechnung der Quote von 20 % ein.
Ratsfrau Buchholz betrachtet den gemeinsamen Fuß- und Radweg als unzureichend. Sie und Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs befürchten eine schlechtere Verkehrssituation im Bereich Hauptstraße und Veltenhöfer Straße als im Verkehrsgutachten dargestellt.
Ratsfrau Buchholz sieht ein Sicherheitsproblem bezüglich der Genehmigung von Bauanträgen für Betriebe gemäß Strahlenschutzverordnung wie z. B. Firma Eckert & Ziegler GmbH. Stadtbaurat Leuer verweist auf Aussagen des Niedersächsischen Umweltministeriums. Siehe hierzu auch Drucksachen an den Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel, z. B. 21-15797-01, 21-15866-01.
Ratsfrau Palm bittet, aufgrund der vermeintlich nach wie vor ungeklärten Untergrundsituation unter dem Feuerwehr-Übungsplatz eine finale Klärung der möglichen Nutzung des Bereiches zwischen dem Ortsbrandmeister und der Verwaltung stattfinden zu lassen.
Auf die inhaltsgleichen Drucksachen 21-15152 und 21-15154 vom Januar 2021 wird verwiesen.
Protokollnotiz: Am 16.07.2020 fand ein Gespräch zum Thema Feuerwehrstandort Wenden-West statt, an dem auch Herr Kutschenreiter und Herr Germershausen, Ortsbrandmeister Freiwillige Feuerwehr Wenden, teilnahmen. Die Vor- und Nachteile einer Verlagerung der Feuerwehr-Übungsfläche wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit der Politik und den beteiligten Organisationseinheiten erörtert. Bezüglich der Untergrundsituation sind der Verwaltung und der GGB bekannt, dass sich unter dem Übungsplatz Überreste des alten Wasserwerks sowie dazugehörige Versorgungsleitungen befinden. Dies wird jedoch nicht als Hinderungsgrund für die Umnutzung als Wohnbauland gesehen. Die Verlegung der Übungsfläche findet allgemeine Zustimmung. Eine abschließende Gewichtung aller Belange erfolgte im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan „Wenden-West 1. BA", WE 62, Satzungsbeschluss (Ratsbeschluss zu 20-14316 am 11.05.2021). Dezernat III und FB 37 sind sich einig, dass kein Klärungsbedarf mehr besteht und daher ein weiteres Gespräch mit dem Ortsbrandmeister unter Beteiligung des Stadtbezirksrates entbehrlich ist.
Protokollnotiz zur Kritik des Ratsherrn Kühn zu den städtebaulichen Verträgen „Wenden-West, 1. BA" und „Holzmoor-Nord", dass in den städtebaulichen Verträgen eine Breitbandversorgung mit zu geringen Übertragungsgeschwindigkeiten bzw. keine Glasfaserkabelversorgung vorgesehen sind: Festgeschrieben ist, dass Übertragungsgeschwindigkeiten von größer 50 Mbit/s sicherzustellen sind. In den städtebaulichen Verträgen wird auf das maßgebende Telekommunikationsgesetz (TKG) verwiesen, dessen Regelungen einzuhalten sind. Im Gesetz heißt es u. a. „Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden." So werden in den städtebaulichen Verträgen schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten rechtskonform sichergestellt. Die Formulierung wird für zukünftige Vorgänge überprüft. BS|ENERGY/BS|NETZ hat erklärt, seit Jahren sämtliche Neubaugebiete - auch Wenden-West und Holzmoor-Nord - eigenwirtschaftlich mit Glasfaser zu erschließen.
Protokollnotiz zur Frage des Ratsherrn Hinrichs: Die GGB verkauft möglichst immer direkt an die privaten Endkunden, die sich entsprechend beworben haben. Bauträger erhalten beispielsweise keine Baugrundstücke für 1- und 2-Familienhäuser von der GGB. Private Kunden haben auch die Möglichkeit, Mehrfamilienhausgrundstücke zu erwerben, in der Regel sind diese jedoch eher für Investoren von Interesse. Mehrfamilienhausgrundstücke werden üblicherweise ausgeschrieben und an Unternehmen vergeben, die bebauen und vermarkten.
Protokollnotiz zur vorgebrachten Einschätzung von Frau Dr. Goclik zum TOP 8, dass die in den textlichen Festsetzungen VI Nr. 6 Abs. 2 des B-Plans Wenden-West fixierte Auflichtung kontraproduktiv für die Waldanpflanzung sei und somit dem Ziel wiedersprechen würde:
Im Geltungsbereich B ist eine Waldneubegründung über die Methode der Nesterpflanzung geplant. Die Methode zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere Bäume nahe beieinander in einem "Nest" gepflanzt werden und sich somit gegen u. a. Witterung, Wildverbiss schützen und durch den gegenseitigen Druck hochwachsen. In Folge der geringen Pflanzabstandes wird ein Auflichtungs-/Pflegeeingriff nach etwa 10 Jahren und nochmals nach 15 bis 20 Jahren empfohlen (u. a. Waldbau-Information Nr. 5, Thüringen Forst), um einen stabilen Bestand insbesondere im Hinblick auf die Eiche zu erhalten, da diese ansonsten von konkurrenzstärkeren Baumarten überwachsen wird. Neben der u. a. naturschutzfachlichen Schutzfunktion sind bei einer Waldneubegründung die Aspekte der Erholung und eventuellen späteren forstlichen Nutzung gemäß NWaldLG gleichermaßen zu beachten.
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und 4 zu behandeln.
2. Für das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen."
Anlagen zur Vorlage
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