Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.04.2021 - 11 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Holz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Warnecke erläutert und visualisiert das verdichtete Wohnen (geringer Flächenverbrauch zugunsten des Klimaschutzes) mit städtebaulicher Qualität und viel Grün. Ein 6-geschossiges MFH am Quartiersplatz, ansonsten 3- und 4-geschossige Bauten plus Staffelgeschoss sind geplant.

Ratsherr Dr. Mühlnickel bringt den Änderungsantrag 21-15519-01 / TOP 11.1 ein.

Die planerische Gestaltung findet grundsätzlich viel Lob.

Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs, Ratsfrauen Buchholz und Schneider begründen ihre ablehnenden Haltungen: Gewinnspanne bei Umwandlung in Bauland, Umgang mit Anwohnern, naturschutzfachliche Untersuchungen, Ausgleichsflächen in Thune und Riddagshausen, Sorge vor mehr als 650 Wohneinheiten.

Frau Dr. Goclik begründet, warum die Grünfläche aus ihrer Sicht zu schmal sei, um allen angeführten Funktionen gerecht zu werden. Perspektivisch würde sie sich freuen, wenn Energieversorgung aus Abwasser geprüft wird (Vorbild Hamburg). Sie bittet zudem, den Baumbestand möglichst in Spielplatzplanungen zu integrieren (Naturerlebnisraum).

Die Verwaltung geht auf diverse Fragen und Anmerkungen ein.

Die mögliche Entstehung einer Stadtbahntrasse und/oder eines Radschnellweges im nördlichen Bereich würde grundsätzlich funktionieren, hierzu würde es gesonderte Planfeststellungsverfahren mit Lärmuntersuchungen, Ausgleichsmaßnahmen usw. geben. Zur 20 %-Quote für den sozialen Wohnungsbau gilt die neue Berechnung gemäß Ratsbeschluss. Zusätzlich zur Nahversorgung an der Bevenroder Straße erhoffe man sich durch das Baugebiet positive Impulse im Bereich Westfalenplatz. Am Quartiersplatz könnten sich kleine Geschäfte (z. B. Arzt, Bäcker) ansiedeln. Mit dem Investor seien Energieeffizienz-Standard KfW 55, Vorkehrungen für Photovoltaik sowie Dachbegrünung (50 % verpflichtend) und Mobilitätskonzepte für die Gebäude vereinbart worden. Herr Warnecke erläutert die Einbindung des Baugebiets in den Landschaftsraum (z. B. Pufferzone zur Wabeaue inkl. Regenrückhaltebecken). Herr Gekeler erläutert die ordnungsgemäße Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde. Der Gestaltungsbeirat werde erneut im Rahmen der Bearbeitung der Bauanträge beteiligt. Der Investor habe zugesagt, die mit den verbliebenen Bewohner*innen getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen. Auch konnten viele Wünsche aus der Bürgerversammlung berücksichtigt werden, z. B. Wertstoffcontainer, Schul- und Kitaerweiterung/-neubau. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind noch einmal Anmerkungen und Einwendungen - auch zum veröffentlichten Verkehrsgutachten - möglich. Das Verkehrsgutachten von WVI konzentriere sich auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes mit der Straße Im Holzmoore mit dem Zeithorizont 2030. Verbesserungen auch auf der Bevenroder Straße gebe es durch eine neue Signalanlage und eine Verbreiterung der Rad- und Gehwege. Auf die Regelung im städtebaulichen Vertrag und im Bebauungsplan zur zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Baufeld (insgesamt etwa 650) wird verwiesen. Abweichungen würden bedeuten, dass ein Bauantrag nicht genehmigungsfähig wäre.

Ratsherr Kühn stellt der Verwaltung Material zur Verfügung mit der Bitte, die Ausführungen und Skizzen bei der späteren Ausbauplanung für den Bereich der Kreuzung/Einfahrt zwischen den Straßen „Im Holzmoor" und „Bevenroder Straße" zu prüfen und möglichst im Sinne einer Verbesserung für den Radverkehr zu berücksichtigen.

Der Änderungsantrag 21-15519-01 wird unverändert aufrecht erhalten. Es wird sich darauf verständigt, wie bei Wenden-West zu verfahren, d. h. die angeführten Punkte zu prüfen und außerhalb des Bebauungsplanverfahrens, aber vor dem Satzungsbeschluss, zu antworten.

Das Konzept / Gutachtenergebnisse zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Straßen Querumer Straße/Bevenroder Straße/Friedrich-Voigtländer-Straße inkl. Betrachtung Querungshilfe (Antrag 20-14320) möchte die Verwaltung möglichst am 30.06.2021 vorstellen.

 

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Beschluss (geändert, ergänzt um den Änderungsantrag 21-15519-01):

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Holzmoor-Nord", GL 51,

sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die Verwaltung wird gebeten, die im Sachverhalt dargestellten klima- und verkehrspolitischen Sachverhalte im Bebauungsplan „Holzmoor-Nord" zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfungen spätestens am Ende des 2. Quartals vorzulegen, jedoch so rechtzeitig, dass sie noch in den Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans einfließen können."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 9        Dagegen: 2        Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise