Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.04.2021 - 25 Mitteilungen (Finanzen)

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Wortprotokoll

Erster Stadtrat Geiger berichtet zu der aktuellen Entwicklung bei der Grundsteuerreform. Den Ländern steht es - aufgrund einer ab 2025 möglichen Öffnungsklausel - frei, abweichend vom Bundesmodell ein Landesgesetz mit einer eigenen Berechnungsmethode für die Wertermittlung der Immobilie zu entwickeln.

 

Die Koalitionspartner in Niedersachsen haben sich auf ein Flächen-Lage-Modell geeinigt. Für die niedersächsischen Kommunen hat diese Abweichung vom Bundesmodell eine erhebliche kommunalpolitische Bedeutung, da die Grundsteuerbescheide von den Gemeinden ausgestellt werden. Auch wenn die jeweilige Gemeinde ihren örtlichen Hebesatz so anpasst, dass lediglich das örtliche Gesamtaufkommen der Grundsteuer beibehalten wird, werden sich zwangsläufig Belastungsverschiebungen mit z. T. spürbaren Steuererhöhungen ergeben.

 

Dementsprechend werden spätestens nach Zustellung der neuen Grundsteuerbescheide Erklärungen und Rechtfertigungen für diese Belastungsverschiebungen und insbesondere von Steuererhöhungen seitens der Grundstückseigentümer von der zuständigen Kommunalverwaltung eingefordert werden. Die Erklärung des Belastungsgrundes dürfte jedoch wegen des neuen sehr pauschalierten Grundsteuerrechts viel schwerer fallen als im Vergleich zu einem Grundsteuerrecht, bei dem sich die jeweilige Steuerhöhe am Wert eines Grundstücks orientiert.

 

Die Antwort auf die aus Bürgerinnen- und Bürgersicht zentrale Frage, warum einige Grundstückstypen nach dem neuen Grundsteuerrecht spürbar belastet bzw. entlastet werden, selbst wenn die Gemeinde insgesamt das gleiche Grundsteueraufkommen erzielt, muss daher vom Land Niedersachsen als dem Urheber des neuen Grundsteuerrechts gegeben werden. Die Stadt Braunschweig erwartet daher eine frühzeitige politische Kommunikation der Landesebene zu den zu erwartenden typisierten Belastungsverschiebungen gegenüber dem bisherigen Grundsteuerrecht einerseits sowie andererseits im Vergleich zum neuen Grundsteuergesetz des Bundes, von dem das Land Niedersachsen abweichen wird.

 

Eine solche politische Kommunikation sollte deutlich vor der Anwendbarkeit des neuen Steuerrechts erfolgen, basierend auf entsprechenden Vergleichsberechnungen der wesentlichen unterschiedlichen Grundstückstypen.

 

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Erläuterungen und Hinweise