Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.06.2021 - 4.3 Überarbeitung und Fortschreibung des Feuerwehrb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dobberphul bringt den Antrag ein. Hierzu liegt ebenfalls eine Stellungnahme der Verwaltung vor.

 

Herr Disterheft ergänzt die Ausführungen von Herrn Dobberphul: Die Stadt habe sich nach dem ISEK relativ stark entwickelt: Es gäbe viele Herausforderungen im Zusammenhang der gesamtstädtischen Transformation (Verdichtung von Liegenschaften, Neustrukturierungen von städtischen Gesellschaften). Auch komme es zu immer mehr Veränderungen im Straßenbereich, es gäbe immer neue Aspekte im Hinblick auf bestimmte Liegenschaften. Als Beispiel führt er die neue Auslastungskapazität des Städtischen Klinikums mit 1.500 Betten sowie die laufende Erweiterung von Eckert&Ziegler an. Hierdurch müssten entsprechende Anpassungen bei den Feuerwehr- und Rettungsdienstbedarfen erfolgen. Weiterhin seien im Ausschuss bereits mehrfach einzelne Positionen aus dem Zukunftspapier des Landes Niedersachsen diskutiert worden (u. a. Stärkung des Ehrenamtes), die aus seiner Sicht in den Feuerwehrbedarfsplan integriert werden sollten. Herr Disterheft sieht es daher als unschädlich an, den Antrag beschließen zu lassen, wenn die Inhalte ohnehin von der Verwaltung aufgegriffen werden sollen.

 

Aus Sicht der CDU genügt der momentane Erkenntnisstand, eine Beschlussfassung über den Antrag sei daher entbehrlich. Ähnlich sieht es auch die Fraktion DIE LINKE.

 

Herr Geiger kündigt die jährliche Berichterstattung über die Fortschreibung nach bisherigem Verfahren für den nächsten Feuerwehrausschuss an. Zum Antrag verweist er auf die Stellungnahme der Verwaltung, nach der ein Beschluss des Antrags entbehrlich sei. Für die nächsten fünf Jahre sei eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes im Rahmen der aktuellen Systematik ohnehin vorgesehen und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Auf dieser methodischen Grundlage würden somit die rechtlichen Grundlagen des Feuerwehrbedarfsplans, die Ist-Struktur der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, die Gefährdungs- und Risikoanalysen, die Schutzzieldefinitionen und damit verbunden das Soll-Konzept der Feuerwehr Braunschweig und die erforderlichen Maßnahmen fortgeschrieben. Herr Geiger nimmt weiterhin Bezug auf die erst kürzlich erfolgte Untersuchung der KGSt, auch für den Bereich der Feuerwehr, und stellt fest, dass es in den letzten Jahren keinen Mangel an sehr grundlegenden Untersuchungen für den Bereich der Feuerwehr gegeben habe.

 

Ergänzend weist Herr Geiger darauf hin, dass außerdem auch außerhalb des Feuerwehrbedarfsplans liegende konzeptionelle Themen weiter bearbeitet werden, z. B. die Neuaufstellung des Bevölkerungsschutzes, die zukünftige Ausrichtung des Rettungsdienstes sowie die Aus- und Fortbildung.

 

Schließlich spricht sich Herr Geiger dafür aus, bei der nächsten im Jahr 2027 anstehenden Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans zu evaluieren, ob die Gutachtenstruktur grundlegend neu verändert werden sollte und ob dann ggf. ein neues Organisationsgutachten zu erstellen wäre.

 

Nach der Diskussion werden seitens der antragstellenden Fraktion drei Vorschläge eingebracht, mit dem Antrag umzugehen: Beschlussfassung über den Antrag, da unschädlich; Zurückziehen des Antrags mit der Maßgabe, dass seine Inhalte der Verwaltung als Material im Rahmen der kommenden Fortschreibung dienen könnten; Übergang zur Tagesordnung, ohne sich weiter mit dem Antrag zu befassen. Schließlich wird sich mehrheitlich für die letzte Variante ausgesprochen. Herr Disterheft geht davon aus, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung zur Fortschreibung berichtet und die Aspekte des vorliegenden Antrags bei der Ausschreibung unabhängig davon berücksichtigt, ob der Antrag beschlossen wird. Sodann stellt er den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung schließlich zur Abstimmung.

 

(Herr Wendt verlässt vor Abstimmung zu diesem TOP die Sitzung.)

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Beschluss nach §§ 45, 27 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. 29 GO:

Der Ausschuss kann auf Antrag beschließen, zur Tagesordnung überzugehen. Das bedeutet, dass ohne weitere Aussprache und ohne Sachabstimmung der nächste Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.

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Abstimmungsergebnis (Antrag auf Übergang zur Tagesordnung):

 

Ja: 9 Nein: 0    Enth.: 1

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