Rat und Stadtbezirksräte
24.06.2021 - 19 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Mündliche Anfragen
Herr Flake bittet hinsichtlich der Inbetriebnahme des Neubaus der Kindertagesstätte im Baugebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne zum neuen Kita-Jahr um einen Sachstandsbericht.
Herr Albinus erläutert, dass der Erschließungsträger des Baugebietes als Investor und die Stadt Braunschweig sich aktuell in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befinden. Der Investor hat nun einen Baustopp vorgenommen. Die Verwaltung wird jedoch weiter darauf hinwirken, dass die Bautätigkeit wiederaufgenommen wird.
Weiter erkundigt sich Herr Flake nach dem aktuellen Stand bezüglich der Förderung und der Fortführung des Angebotes des DialogWerks Braunschweig.
Herr Albinus führt aus, dass die eigentliche Schwierigkeit zur Fortführung des Angebotes nicht in der Förderung besteht, sondern vielmehr in dem Erhalt der erforderlichen Einzelgenehmigungen für bestimmte Basisqualifikationen der Mitarbeitenden des DialogWerks durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Frau Streit ergänzt, dass konzeptionelle Anpassungen beim DialogWerk erforderlich waren, um den Anforderungen des Landes und einer entsprechenden Förderung gerecht zu werden. Dieses Konzept kann allerdings erst eingereicht werden, wenn alle Einzelheiten des sich in der Novellierung befindlichen KiTaG bekannt sind.
Herr Albinus geht von einer Fortsetzung des geplanten Konzeptes für das DialogWerk aus.
Frau Keller bittet um die Darstellung des aktuellen Sachstandes bezüglich der Einrichtung einer Kleingruppe in der Kita Schapen.
Herr Albinus berichtet, dass es bereits Gespräche zwischen dem Einrichtungsträger und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gab. Der Träger forciert den Ausbau einer Krippengruppe. Nach vorläufiger Einschätzung des Landesamtes wäre dieser Ausbau hinsichtlich der Betriebserlaubnis grundsätzlich auch genehmigungsfähig.
