Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.07.2021 - 34 Förderung der Kindertagesstätten der Träger der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die in Ziffer 1 des Ratsbeschlusses vom 21. Juli 2015 (DS 15-00240) beschlossenen Pauschalen zur Abdeckung des erhöhten Vertretungsaufwands für Vertretungszeiten in Kindertagesstätten werden durch die in der Anlage 1 aufgeführten jährlichen Pauschalen (Basiswerte 2020) ersetzt.

 

Die Pauschale wird in Abhängigkeit von Betreuungsart und Betreuungszeit gewährt.

Die Pauschalen werden analog der Regelung im Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) um den Prozentsatz, um den sich die Vergütungen im Erziehungsdienst nach dem TVöD SuE verändern, dynamisiert.

2. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt anteilig monatlich im Rahmen der Abschlagszahlungen für die laufende Förderung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 13      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise