Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.06.2021 - 6.6 Mündliche Anfrage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Scherf stellt eine vorab angekündigte mündliche Anfrage zu den COVID-19-Testzentren in Braunschweig. Er erbittet Auskünfte auf folgende Fragen:

 

1. Wer sind die Betreiber der COVID-19 Testzentren in Braunschweig?

2. Wie wird die Abrechnung der Testzentren in BS kontrolliert?

3. Sind irgendwelche Auffälligkeiten oder Verdachtsfälle bei den Abrechnungen aufgetreten?

 

Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die Frage.

Zu Frage 1.:

Zur Zeit gibt es in Braunschweig 52 aktive Testzentren. Hierbei handelt es sich um Teststellen unterschiedlicher privater Betreiber, u.a. auch Fitnessstudios, Arzt- und Heilpraxen, Veranstaltungs- und Handelsunternehmen. Zudem bieten 20 Apotheken und 5 Zahnarztpraxen COVID-19-Tests an. Die Teststellen sind über das ganze Stadtgebiet verteilt, 21 davon liegen innerhalb der Okerumflut. Eine Übersicht aller Teststellen im Stadtgebiet und der jeweiligen Betreiber kann dem Internetauftritt der Stadtverwaltung unter https://www.braunschweig.de/aktuell/schnelltests-stadtplan.php entnommen werden.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass neue Betreiber hinzukommen oder Betreiber sich wieder vom Markt zurückziehen und den Betrieb einstellen, daher können die Zahlen tagesaktuellen Schwankungen unterliegen.

 

Durch ein Team des Gesundheitsamtes und der Feuerwehr werden die Testzentren hinsichtlich ihres Hygienestandards stichprobenartig kontrolliert.

 

Zu Fragen 2. und 3.:

Die Verwaltung hat keine Kenntnisse hinsichtlich der Abrechnungsfragen, da die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) die Zahlungsströme überwacht. Von daher ist die Verwaltung zu den Fragen 2 und 3 nicht aussagefähig.

 

Er weist zudem darauf hin, dass auf Bundesebene derzeit die Abrechnungsmodalitäten für die Tests geprüft werden und hofft hier auf eine Lösung, die die Testkapazitäten nicht verschlechtert.

 

Ratsfrau Wilimzig-Wilke führt aus, dass ihr Fälle bekannt geworden sind, in denen ein die COVID-19-Tests anbietendes Fitnessstudio die Kontaktdaten der Getesteten für Werbezwecke verwendet hat und fragt, ob hierzu etwas bekannt ist und ob die Verwaltung entsprechende Erkundigungen unternehmen kann. Wirtschaftsdezernent Leppa sind solche Fälle nicht bekannt, er rät zur direkten Ansprache der Anbieter. Nur hinsichtlich der formalen Beauftragung, Qualifikationsprüfung und Hygieneauflagen hat die Stadt glichkeiten gegenüber den Betreibern. Er bietet Ratsfrau Wilimzig-Wilke aber an, ihm den Fall zuzuleiten, um ggf. einen Hinweis an den Betreiber zu erwägen.

 

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Erläuterungen und Hinweise