Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.09.2021 - 3.2 Konzept zur Einführung eines flächendeckenden S...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Geiger stellt die Mitteilung vor und nimmt Bezug auf die sich ändernde Gefahrenlage. Spätestens der bundesweite Warntag in 2020 habe gezeigt, dass Apps und Handys allein nicht zu einer sicheren Warnung herangezogen werden könnten. In den politischen Gremien sei deshalb die Erstellung eines Warnkonzeptes unter Einbeziehung von Sirenen beschlossen worden. Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse sei dieser Schritt umso wichtiger. Pandemiebedingt seien die erforderlichen konzeptionellen Arbeiten jedoch noch nicht so weit vorangeschritten wie gewünscht. Ziel soll sein, ein zweistufiges Gesamtkonzept zu erstellen, dass neben der Warnung der Bevölkerung durch Sirenen (Warntöne und Sprachdurchsagen) auch die Information durch die Kommunikationsmedien beinhalte. Aufgrund der technischen, baulichen und emissionsrechtlichen Betrachtungen sei eine Fachplanung unerlässlich. Vor diesem Hintergrund würden für die nächsten Haushaltsjahre im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 die in der Mitteilung dargestellten Mittel für Planung und Beschaffung der Sirenen angemeldet. Zudem hoffe die Verwaltung, dass das Sonderförderprogramm des Bundes (88 Mio. Euro, davon nach Verteilung ca. 8 Mio. Euro für das Land Niedersachsen) genutzt werden könne.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Disterheft, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen sei und ob es auch ein Kommunikationskonzept für die Bürgerinnen und Bürger geben werde, teilt Herr Malchau mit, dass mit den momentanen Planungen mit einer Realisierung in 2024/2025 gerechnet werden könnte. Eine entsprechende Informationskampagne würde miteingeplant.

 

Herr Schrader hält einen Umsetzungsbeginn in 2022 für zu spät und berichtet von einer Mitteilung des Niedersächsischen Städtetages, wonach die Anträge auf Fördermittel rückwirkend für Maßnahmen, die seit Beginn 2021 begonnen wurden, gestellt werden könnten, aber bis Ende 2022 die Beschaffung abgeschlossen sein muss, da sonst keine Berücksichtigung von später eingehenden Anträgen gewährleistet sei. Er bringt den Vorschlag einer außerplanmäßigen Aufwendung der für den Haushalt 2022 geplanten Mittel in Höhe von 200.000 € ein und fragt, ob das Land ebenfalls ein Förderprogramm auflege.

 

Herr Geiger teilt hierzu mit, dass ihm kein eigenes Förderprogramm bekannt sei. Weiterhin zeichnet er den voraussichtlichen Ablauf der Freigabe des Haushaltes 2022 parallel zum Haushalt 2021 nach. Eine außerplanmäßige Aufwendung könnte die Zeit bis zum Beginn der Planungen erheblich verringern. Gleichsam weist Herr Geiger jedoch darauf hin, dass hierfür die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit sowie die entsprechenden Deckungsmöglichkeiten geprüft werden müssten. Er erbittet hierzu ein Meinungsbild des Ausschusses. Der Ausschuss positioniert sich positiv zu diesem Vorgehen. Herr Geiger kündigt daraufhin an, dass die Verwaltung die Voraussetzungen einer außerplanmäßigen Aufwendung zeitnah prüfen werde.

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Abstimmungsergebnis:

Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise