Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.09.2021 - 7 Gewährung von Zuwendungen an Beratungsstellen u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kusatz, Frau Hartmann-Kasties und Herr Bitterberg nehmen aufgrund des Mitwirkungsverbotes gemäß § 41 NKomVG nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Die Vorlage wird bei einer Gegenstimme beschlossen.

 

 

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Beschluss:

 

1. Den nachfolgend aufgeführten Trägern der freien Jugendhilfe werden aus den auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.05 - Zuschüsse/ Beratungsstellen u. a. - veranschlagten Mitteln für 2021 folgende Zuwendungen gewährt.

 

1.1  DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und

 Alleinerziehende       75.906,17 €

 

1.2  Verband alleinstehender Mütter und Väter,

       Ortsverband Braunschweig e. V.       3.893,65 €

 

1.3  Mütterzentrum Braunschweig e. V.     91.757,43 €

 

1.4  Jugendberatung Mondo X      66.044,17 €

 

1.5  Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Braunschweig

       e. V.         11.874,55 €

 

2. Der institutionelle Zuschuss an den Verein "Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V" (BEJ) wird folgendermaßen zweckgebunden: Die auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.04 - Zuschüsse/Erzieh. Beratungsstelle - veranschlagten Mittel werden im Rahmen der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von insgesamt bis zu 1.917.066,14 € für das Jahr 2021 gewährt. Auf die "Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunschweig und dem BEJ" wird an dieser Stelle verwiesen.

 

3. Dem Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V. und Remenhof gGmbH wird aus den veranschlagten Mitteln für 2021 eine Zuwendung in Höhe von 420.000 € auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3650.01.06 gewährt. Die Aufteilung der Mittel wird in Absprache mit den Verbundpartnern vorgenommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 1 Enthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise