Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.09.2021 - 4 Vorstellung: Neue Abteilung 51.2 - Umsetzung BT...

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Wortprotokoll

Herr Albinus stellt mittels Präsentation die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vor.

 

Mit Wirkung zum 1. April 2021 ist die Aufgabe der Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche vom Fachbereich Soziales und Gesundheit auf den Fachbereiche Kinder, Jugend und Familie übergegangen.

Die Aufgaben wurden der hierfür neugegründeten Abteilung 51.2 „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ zugeordnet. 

Der Umstrukturierung vorausgegangen war die Entscheidung einer Lenkungsgruppe, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung unabhängig von der Art der Behinderung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zu verorten.

Eine zweite Entscheidung der Lenkungsgruppe ist die Umsetzung eines „Hauses der Eingliederungshilfe“, in dem eine räumliche Zusammenlegung der Eingliederungshilfe U18 (FB 51) und der Eingliederungshilfe Ü18 (FB 50) erfolgen soll. Eine geeignete Liegenschaft wird derzeit gesucht.

 

Der statische Fallzahlenschlüssel von 1:150 soll perspektivisch durch eine dynamische Personalbemessung abgelöst werden.

 

Ein weiteres Ziel ist u. a. die Schaffung eines einheitlichen Bedarfsermittlungssystems für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der Art der Behinderung und somit unabhängig von der Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB IX. 

Darüber hinaus sollen einheitliche Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen sowie einheitliche Kostenkalkulationen für die Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe ermöglicht werden.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise