Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.09.2021 - 32 Namensrecht für das "Eintracht-Stadion"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.1 Die Stadt Braunschweig überträgt das Namensrecht und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.

 

1.2 Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung

 

a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

- Die Übertragung des Namenrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 wird angenommen.

 

- Die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird veranlasst, mit der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 einen Nutzungsvertrag über die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht" ohne finanziellen Ausgleich zu schließen.

 

2.1 Das Namensrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 vermarktet werden.

 

2.2 Die Stadt Braunschweig überträgt das entsprechende Vermarktungsrecht für diesen Zeitraum auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.

 

2.3 Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung

 

a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

- Die Übertragung des Vermarktungsrechtes von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird angenommen.

 

- Die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird veranlasst, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermarktung des Namensrechtes für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 zu ergreifen. Hierzu kann auch eine Übertragung des Vermarktungsrechtes auf eine Agentur vorgesehen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 12      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

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